20.04.2016
Voranfrage
Laut § 12 GAEG 2008 kann die ASVK zu Anfragen, die vor der Einbringung eines Bewilligungsansuchens oder einer schriftlichen Anzeige zu einem geplanten Vorhaben an sie gerichtet werden, eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einholung eines Gutachtens, jedoch ist sie in letzterem zu berücksichtigen.