Verfahren

Im Verfahren kann die ASVK über zwei Varianten mit den Vorhaben befasst werden:

  1. Voranfrage
    Einzureichen direkt bei der Geschäftsstelle der ASVK.

  2. Einreichung nach dem Stmk. Baugesetz.
    Bewilligungsantrag über die Bau- und Anlagenbehörde.


Sprechstunden, die über die Geschäftsstelle zu vereinbaren sind, dienen ausschließlich der Abklärung bereits behandelter Projekte!

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