Denkmalschutz
Denkmale - Zeugnisse menschlichen Handelns
Es ist ein grundlegendes Bedürfnis des Menschen, Zeichen zu setzen und Spuren zu hinterlassen. Sowohl in der Vergangenheit als auch heute haben Denkmale für uns eine ausgeprägte persönliche und gemeinschaftsstiftende Bedeutung. Mit dem Verständnis der Menschen für Erinnerung stehen sie als Zeugnis für die kulturelle Entwicklung der Menschen sowohl auf künstlerischer, historischer, landschaftsgestalterischer, bau-/technischer aber auch auf politischer Ebene. In Form von Objekten und Gegenständen, als mehr oder weniger sichtbare und (be)greifbare Besonderheiten sind wir davon überall im Alltag umgeben. In ihrer wesentlichen Funktion gehen sie aus der Bedeutung der Erinnerung an etwas oder jemanden in den Gebrauchs- und Nutzwert für uns Menschen im Hier und Jetzt über.
Das Land Steiermark unterstützt den Erhalt von Denkmalen durch gezielte Förderungsmaßnahmen.
Denkmalschutz - Erhalt eines kulturellen Erbes
Die Bedeutung von Denkmalen wird verstärkt, wenn einzelnen Zeugnissen menschlichen Schaffens ein allgemeines und öffentliches Interesse zukommt, und diese dadurch besonderen Schutz erfahren. Dafür sorgen gesetzliche Grundlagen, wie etwa das Denkmalschutzgesetz (DMSG), ein Bundesgesetz, in dem der Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung sicher gestellt ist.
Die Vielfalt an Denkmalen liest sich auch im Denkmalverzeichnis des Bundesdenkmalamtes anhand der darin aufgezählten Objekte. Mit Stand Juli 2021 gibt es in der Steiermark 4.996 Denkmale, die entweder per Verordnung nach § 2a Denkmalschutzgesetz oder mittels Bescheid nach § 3 Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz stehen, angeführt sind.
Das Land Steiermark nimmt hier seine Aufgaben auf Basis der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde gemäß §§ 31, 36, 37 lt. DMSG wahr.