Verwendungsnachweis

Abrechnungsunterlagen

Nach Abschluss eines vom Land Steiermark geförderten Vorhabens müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Verwendungsnachweis erbringen. Maßgeblich für die Frist ist der letzte Tag des im Antrag angegebenen Projektzeitraums. Der Verwendungsnachweis besteht, abhängig von der Höhe der ausbezahlten Förderung und dem Umfang des Vorhabens, aus einem Projektbericht und einer Abrechnung über die Verwendung der Förderung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern und Formularen:

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