Grazer Altstadtanwaltschaft

Sie verfügt zur Wahrung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung der Grazer Altstadt, vor allem über zwei Rechtsinstrumente:

  1. Die Baubehörde ist verpflichtet, die Altstadtanwaltschaft zur Stellungnahme aufzufordern, wenn beabsichtigt ist, vom Gutachten der ASVK abzuweichen.
  2. Beschwerderecht gegen die Bescheide der Baubehörde an das Landesverwaltungsgericht.

Die Altstadtanwaltschaft hat der Landesregierung und dem Landtag einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen.

Der derzeitige Altstadtanwalt ao. Univ.-Prof. Armin STOLZ wurde bis 28.05.2024 bestellt. (Kontakt über die Geschäftsstelle der ASVK)

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).