Grazer Altstadterhaltungsfonds

Gemäß §16 Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) 2008 ist zur Förderung von Baumaßnahmen, die der Erhaltung der Altstadt im Sinne des § 1 Abs. 1 dienen, ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Die Information und Beratung über Förderungsmöglichkeiten für solche Baumaßnahmen gehört zu den Aufgaben des Fonds. Dieser Fonds führt die Bezeichnung „Grazer Altstadterhaltungsfonds" und hat seinen Sitz in Graz.

Link zu weiteren Informationen der Stadt Graz:  Grazer Altstadterhaltungsfonds

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