Ausschreibungen und Einreichtermine
Aktuelle Einreichtermine
Einjährige Förderungsvereinbarungen für das Kalenderjahr 2027
in den Förderungsbereichen 1-5 gemäß
Steiermärkischem Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.
Einreichfrist: 30. September 2026.
Ausschreibungen Bundesministerium
Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport hat laufend Ausschreibungen von Förderungen, Stipendien und Wettbewerben im Bereich Kunst und Kultur.
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Jahresstruktur Einreichtermine
Eine Förderung kann nur beantragt werden, wenn ein vollständiger Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht wird. Ein Antrag auf Förderung ist ausschließlich mittels Online-Formular am Kulturportal des Landes Steiermark zu stellen.
Je nach Förderungsmaßnahme und -programm gibt es verschiedene Einreichtermine, die auf dem Kulturportal des Landes Steiermark veröffentlicht werden.
- Mehrjährige Förderungsvereinbarungen
- Einreichtermin: Gesonderte Ausschreibung alle drei Jahre
- keine weiteren Anträge möglich - Einjährige Förderungsvereinbarung (für das nächste Kalenderjahr)
- Einreichtermin: einmal im Jahr
- keine weiteren Anträge möglich
- Projektförderung über € 8.000,00
- Einreichtermin: mindestens einmal im Jahr
- maximaler Projektzeitraum: 12 Monate
- Projektförderung bis € 8.000,00
- Einreichtermin: mindestens einmal im Jahr
- maximaler Projektzeitraum: 12 Monate
Für die nachfolgenden Programme sind dieselben Einreichtermine (Projektförderung bis € 8.000,00) pro Jahr vorgesehen:
- Publikationsförderung
- Gastspiele, Wiederaufnahmen und Tourneen
- Denkmalgeschützte Objekte - Bewahrung des kulturellen Erbes
- Instrumenten- und Trachtenankauf
Die Entscheidung über Förderungsmittel erfolgt nach Maßgabe der budgetären Mittel und obliegt der Steiermärkischen Landesregierung.
Allgemeine Bestimmungen
- Die Projektzeiträume laufender Anträge oder bereits bestehender Förderungsverträge dürfen sich nicht überschneiden.
- Innerhalb eines Ansuchens können mehrere Vorhaben geplant sein.
- Der maximale Projektzeitraum beläuft sich auf 12 Monate.
- Unter Projektzeitraum ist jener Zeitraum zu verstehen, in dem die geförderte Leistung erbracht werden soll und aus dem die anerkennbaren Belege stammen dürfen. Dieser Zeitraum ist im Förderungsvertrag festgehalten.
- Vorhaben, die aufgrund ihrer Art und Zielsetzung einen längeren Umsetzungszeitraum erfordern (z. B. Filmförderungen oder Konservierungsprojekte im Museumsbereich), können im Rahmen der geltenden Förderungsbestimmungen ebenfalls eingereicht werden. Unabhängig von der Projektdauer sind jedoch die festgelegten Einreichtermine einzuhalten.
- Die beantragte Förderungssumme kann maximal der Höhe der förderungsfähigen Kosten entsprechen.
Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport ist für die Zuteilung der Einreichungen entsprechend der Einreichtermine zuständig.
Formulare zur Antragstellung
Allgemeine Kultur- und Kunstförderung
Pauschalförderung (Anschaffung von Trachten, Denkmalgeschützte Objekte - Bewahrung des kulturellen Erbes)
