Gesetzliche Grundlagen

Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG) - Kurzbeschreibung

Alle baubewilligungs- und anzeigepflichtigen Neu-, Zu- und Umbauten sowie Markisen, Vordächer, Solar- und Antennenanlagen, Werbe- und Ankündigungseinrichtungen, Abstellflächen und Pergolen, sofern diese in der Schutzzone liegen, benötigen auch eine Bewilligung nach dem GAEG. Der Bewilligungsantrag nach dem Baugesetz gilt auch als Bewilligungsantrag nach dem GAEG. Die Baubehörde hat dafür ein Gutachten der ASVK einzuholen, ob sich

  1. das Bauvorhaben in das äußere Erscheinungsbild einfügt und
  2. bei schutzwürdigen Gebäuden die Charakteristik beeinträchtigt wird.

Detailregelungen wurden im Verordnungswege für die Fenstergestaltung, die Dachlandschaftserhaltung und die Gestaltung von Ankündigungen erlassen.

 

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