Der Weg zur Förderung
Die
Kultur- und Kunstförderungsrichtlinie des Landes Steiermark setzt ab 2026 auf mehr Klarheit bei Förderungsmöglichkeiten und Einreichterminen sowie auf eine Vereinfachung der Verwendungsnachweise. Grundlage der Richtlinie ist das
Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 in der geltenden Fassung (KuKuFöG 2005).
Die Einreichung richtet sich generell nach Förderungsart, Förderungswunsch sowie Projektzeitraum. Auf dem Weg zur Kunst- und Kulturförderung des Landes Steiermark sind deswegen folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Art Förderung möchte ich beantragen?
- Förderungen in welcher Höhe möchte ich beantragen?
- Wann ist mein Projektzeitraum?
1. Welche Art Förderung möchte ich beantragen?
Folgende Förderungsarten stehen zur Verfügung:
- Basisförderung (Finanzierung von Kosten des laufenden Betriebs, wie Personal-, Büro- und Betriebskosten),
- Projektförderung (für zeitlich befristete Vorhaben),
- Kombinationen aus Basis- und Projektförderung (Einjährige Förderungsvereinbarungen und Mehrjährige Förderungsvereinbarungen)
- Kunstankäufe, Stipendien und Preisverleihungen.
Nähere Informationen zu den Förderungsarten und fachspezifische Förderungsprogrammen finden Sie in der
Kultur- und Kunstförderungsrichtlinie.
2. Förderungen in welcher Höhe möchte ich beantragen?
Für Projektförderung über € 8.000,00 gibt es pro Jahr zwei Einreichtermine und der Projektzeitraum pro Antrag darf maximale neun Monate umfassen.
Für Projektförderung bis zu € 8.000,00 gibt es zwei Einreichtermine pro Jahr, der maximale Projektzeitraum darf zwölf Monate umfassen.
Allgemein gilt: Pro Jahr sind nur zwei Projektförderungsanträge pro Person möglich und die Projektzeiträume dieser Anträge dürfen sich nicht überschneiden. Innerhalb eines Antrags können mehrere Vorhaben geplant sein.
3. Wann ist mein Projektzeitraum?
Die Einreichtermine sind nach der zeitlichen Schwerpunktsetzung des Projekts zu wählen.
Projektförderungen bis zu 8.000 Euro
- Maximal Projektdauer 12 Monate
- Je nach zeitlichem Schwerpunkt, Einreichung zum naheliegenden Einreichtermin
Projektvorhaben über 8.000 Euro
- Maximale Projektdauer neun Monate
- Liegt der Projektzeitraum in der ersten Jahreshälfte, ist das Vorhaben im Herbst einzureichen. Liegt der Projektzeitraum in der zweiten Jahreshälfte ist der Einreichtermin im Frühjahr auszuwählen.
Fristen und Verwendungsnachweise
Die auf dem Kulturportal des Landes Steiermark veröffentlichten Einreichtermine sind einzuhalten. Förderungsanträge die nach Ablauf dieser Termine einlangen, können nicht angenommen werden.
Detaillierte Informationen zu Förderungsvoraussetzungen, Unterlagen, Förderungsvertrag und Verwendungsnachweise finden Sie in der Kultur- und Kunstförderungsrichtlinie.

