Ausschreibungen und Einreichtermine
Aktuelle Einreichtermine
Projektförderungen (bei einem Förderungswunsch bis zu € 8.000,00): 31.03.2026
Für diesen Einreichtermin steht ein Förderungsbudget in der Höhe von € 70.000,00 zur Verfügung.
Projektförderungen (bei einem Förderungswunsch über € 8.000,00 für Vorhaben bzw. zeitliche Schwerpunktsetzung im zweiten Halbjahr 2026): 30.04.2026
Für diesen Einreichtermin steht ein Förderungsbudget in der Höhe von € 200.000,00 zur Verfügung.
Jahresstruktur Einreichtermine
Eine Förderung kann nur beantragt werden, wenn ein vollständiger Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht wird. Ein Antrag auf Förderung ist ausschließlich mittels Online-Formular am Kulturportal des Landes Steiermark zu stellen.
Je nach Förderungsmaßnahme und -programm gibt es verschiedene Einreichtermine, die auf dem Kulturportal des Landes Steiermark veröffentlicht werden.
- Mehrjährige Förderungsvereinbarungen
- Einreichtermin: Gesonderte Ausschreibung alle drei Jahre
- keine weiteren Anträge möglich - Einjährige Förderungsvereinbarung (für das nächste Kalenderjahr)
- Einreichtermin: einmal im Jahr
- keine weiteren Anträge möglich
- Projektförderung über € 8.000,00
- Zwei Einreichtermine pro Jahr
- maximaler Projektzeitraum pro Antrag: 9 Monate
- Die Einreichtermine sind nach der zeitlichen Schwerpunktsetzung des Projekts zu wählen.
- Projektförderung bis € 8.000,00
- Zwei Einreichtermine pro Jahr
- maximaler Projektzeitraum insgesamt: 12 Monate
Für die nachfolgenden Programme sind dieselben zwei Einreichtermine (Projektförderung bis € 8.000,00) pro Jahr vorgesehen:
- Publikationsförderung
- Gastspiele, Wiederaufnahmen und Tourneen
- Denkmalgeschützte Objekte - Bewahrung des kulturellen Erbes
- Instrumenten- und Trachtenankauf
Die Entscheidung über Förderungsmittel erfolgt nach Maßgabe der budgetären Mittel und obliegt der Steiermärkischen Landesregierung.
Allgemeine Bestimmungen
- Pro Jahr können maximal zwei Förderungsanträge für Projektförderungen pro Person eingereicht werden. Gut zu wissen: Innerhalb eines Ansuchens können dabei mehrere Vorhaben geplant sein.
- Die Projektzeiträume dieser Anträge dürfen sich nicht überschneiden.
- Wichtig für die eigene Planung: Bei der Auswahl des Einreichtermins sind sowohl die Höhe der beantragten Förderung als auch der geplante Projektzeitraum zu berücksichtigen.
- Vorhaben, die aufgrund ihrer Art und Zielsetzung einen längeren Umsetzungszeitraum erfordern (z. B. Filmförderungen oder Konservierungsprojekte im Museumsbereich), können im Rahmen der geltenden Förderungsbestimmungen ebenfalls eingereicht werden. Unabhängig von der Projektdauer sind jedoch die festgelegten Einreichtermine einzuhalten.
Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport ist für die Zuteilung der Einreichungen entsprechend der Einreichtermine zuständig.
Formulare zur Antragstellung
Allgemeine Kultur- und Kunstförderung
Pauschalförderung (Anschaffung von Trachten, Denkmalgeschützte Objeke - Bewahrung des kulturellen Erbes)
