Einreichfristen für Kunst- und Kulturförderungen
Projektförderungen (bei einem Förderungswunsch über € 3.500,00)
2. Einreichtermin 2025: 30.10.2025.
Dieser Einreichtermin betrifft ausschließlich den Förderungsbereichs "Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter" (
6. Förderungsbereich laut §2 Kultur- und Kunstförderungsgesetz i.d.g.F. 2005)
Projektförderungen (bei einem Förderungswunsch über € 3.500,00) für Vorhaben bzw. zeitlicher Schwerpunktsetzung im ersten Halbjahr 2026
Einreichtermin: 15.11.2025.
Dieser Einreichtermin betrifft ausschließlich die Förderungsbereiche "Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Musiktheater und Klangkunst."
Kunstankäufe
2. Einreichtermin 2025: 24.09.2025
Filmförderungen (CINE ART)
2. Einreichtermin 2025: 30.10.2025
Einreichtermin für Jahresförderungen 2026:
30.09.2025
Hinweise
Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit den angegebenen Einreichterminen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Einreichtermine werden ausnahmslos eingehalten. Verspätet eingetroffene Ansuchen gelten automatisch für den nächsten Einreichtermin.
- Über Entscheidungen Ihren Antrag betreffend, werden Sie innerhalb der Bearbeitungsfrist schriftlich verständigt. Telefonische Auskünfte über den Bearbeitungsstatus werden nicht erteilt. Bei offenen Fragen oder fehlenden Unterlagen werden Förderungswerberinnen bzw. -werber von uns kontaktiert.
- Mehrjährige Förderungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren und Schwerpunktprogramme („CALLS") werden gesondert ausgeschrieben. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen zur Einreichung.
- Ein Ansuchen muss vor Projektumsetzung eingebracht werden.
- Förderungen für bereits abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.
- Wir empfehlen eine Antragstellung sechs bis zwölf Monate vor der Umsetzung, um Ihnen und uns Planungssicherheit zu ermöglichen.
