Einreichfristen für Kunst- und Kulturförderungen
Publikationsförderungen
1. Einreichtermin 2025: 30.05.2025
Projektförderungen (bei einem Förderungswunsch ab € 3.500,00)
2. Einreichtermin 2025: 30.10.2025.
Dieser Einreichtermin betrifft ausschließlich den Förderungsbereich "Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter" ( 6. Förderungsbereich laut §2 Kultur- und Kunstförderungsgesetz i.d.g.F. 2005)!
Kunstankäufe
2. Einreichtermin 2025: 24.09.2025
Filmförderungen (CINE ART)
2. Einreichtermin 2025: 30.10.2025
Sonderförderung „Zuschuss für eine gerechte und adäquate Bezahlung für Kunst- und Kulturschaffende 2025"
Einreichzeitraum: 02.05.2025 bis 30.05.2025 (10:00 Uhr)
Sonderförderung „Kunst und Kultur im Austausch für eine gemeinsame Zukunft: experimentell - international - demokratisch - zukunftsweisend"
Einreichzeitraum: 02.05.2025 bis 30.06.2025
Hinweise
Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit den angegebenen Einreichterminen.
Anträge für Einzelprojektförderungen können jederzeit mittels Onlineansuchen gestellt werden. Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit Vorliegen des vollständigen Ansuchens bzw. mit dem angegebenen Einreichtermin.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Einreichtermine werden ausnahmslos eingehalten. Verspätet eingetroffene Ansuchen gelten automatisch für den nächsten Einreichtermin.
- Über Entscheidungen Ihren Antrag betreffend, werden Sie innerhalb der Bearbeitungsfrist schriftlich verständigt. Telefonische Auskünfte über den Bearbeitungsstatus werden nicht erteilt. Bei offenen Fragen oder fehlenden Unterlagen werden Förderungswerberinnen bzw. -werber von uns kontaktiert.
- Mehrjährige Förderungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren und Schwerpunktprogramme („CALLS") werden gesondert ausgeschrieben. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen zur Einreichung.
- Ein Ansuchen muss vor Projektumsetzung eingebracht werden.
- Förderungen für bereits abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.
- Wir empfehlen eine Antragstellung sechs bis zwölf Monate vor der Umsetzung, um Ihnen und uns Planungssicherheit zu ermöglichen.