KUNSTRAUM STEIERMARK
Im Rahmen einer Ausschreibung vergibt die Steiermärkische Landesregierung für Kunstschaffende (bevorzugt unter 35 Jahre alt) Stipendien, die für die Gründung und nachhaltige Etablierung von Arbeitsräumen/Ateliers im gesamten Bundesland vorgesehen sind. Auf diese Weise soll die Erarbeitung künstlerischer Vorhaben und der Einstieg in die professionelle Kunst- und Kulturszene erleichtert werden.
Für die Jahre 2023/2024 erhalten fünfzehn Künstler*innen bzw. Künstler*innenkollektive für die Dauer von zwei Jahren monatlich 600 Euro zugesprochen.
Teilnahmeberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, die in der Steiermark arbeiten und ein Atelier gründen wollen. Das Stipendium, mit dem eine geeignete Räumlichkeit für zwei Jahre genutzt werden kann, will Künstler*innen stärken, ihre Produktionsbedingungen erleichtern, und ihnen die Möglichkeit geben, nachhaltig an ihrer Professionalisierung zu arbeiten.
Die Stipendien werden auf Vorschlag einer Expert*innenjury vergeben.