Rechtliche Grundlagen
Es werden bis Ende 2025 keine Förderungsanträge mehr entgegengenommen.
Basis für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Kunst und Kultur sind das
Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 sowie Richtlinien für einzelne Förderungsarten oder Sparten.
Pauschalförderungsprogramme
Grundlage für die Antragsstellung im Rahmen der Pauschalförderungsprogramme ist ein dreistufiges Modell von Pauschalsätzen, die abhängig von den veranschlagten Projektkosten fixe Förderungsbeträge vorsehen. Diese Pauschalförderungen orientieren sich an der gesetzlichen Kleinförderungsgrenze von € 3.500,00.
€ 1.500,00 bei Projektkosten bis zu € 7.500,00
€ 2.500,00 bei Projektkosten zwischen € 7.500,01 und € 17.499,99
€ 3.500,00 bei Projektkosten ab € 17.500,00
Genauere Informationen zur Antragstellung und Förderungsvergabe finden Sie in der jeweiligen Förderungsrichtlinie:
Förderungsrichtlinie für Gastspiele, Wiederaufnahmen und Tourneen
Förderungsrichtlinie für Investitionsmaßnahmen bei Ankauf bzw. Reparatur von Instrumenten und Trachten
Föderungsrichtlinie Kleinveranstalter und Kleinveranstalterinnen- Förderungsrichtlinie Publikationen (derzeit keine Einreichung möglich)
Förderungsrichtlinie für die Substanzerhaltung denkmalgeschützter Objekte und für Projekte zur Bewahrung und Erschließung des kulturellen Erbes
Grundlage für die Antragsstellung der Mehrjährigen Förderungsvereinbarungen 2026-2028 war die Ausschreibung "
Call für die Vergabe der Mehrjährigen Förderungsvereinbarungen 2026-2028".
