Bundesministerium vergibt 90 Startstipendien
Das
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport vergibt für 2026 bis zu 90 Stipendien: Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstlerinnen und Künstler am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
In den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, zusätzlich an einem Mentoring-Programm für Künstlerinnen (insgesamt 10 Plätze) teilgenommen werden. Im Bereich Musik wird ebenfalls ein Mentoring-Programm in Kooperation mit dem
Verein MuFA - Musik für Alle angeboten (insgesamt 10 Plätze).
Die Stipendien sind mit jeweils 9.000 Euro dotiert, das Stipendium ist noch im Jahr 2026 anzutreten. Einreichungen sind ab 15. November 2025 möglich, die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2026. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen. Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury voraussichtlich im Frühjahr 2026.
Startstipendien 2026
- Anzahl: Vergabe von bis zu 90 Stipendien
- Sparten: Architektur, Bildende Kunst, darstellende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst und Musik
- Dauer: 6 Monate
- Stipendienhöhe: 9.000 Euro
- Einreichfrist: 31. Jänner 2026
- Zielsetzung: Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstler:innen am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Studienabschluss unabhängig von Ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (gerechnet von der Einreichfrist). Bei Künstlerinnen und Künstler ohne Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule gilt das Geburtsdatum, das nach dem 31.12.1990 liegen muss.
Weitere Informationen, inklusive Fördervoraussetzungen und Antragstellung, auf der
Webseite des Bundesministeriums.






