Ausschreibung für die Vergabe einer Sonderförderung
"Kunst und Kultur im Austausch für eine gemeinsame Zukunft: experimentell – international – demokratisch - zukunftsweisend"
Kunst und Kultur bilden die Substanz einer Gesellschaft und bieten Maßstäbe für die Art, wie Menschen handeln sollen. Daher bedeutet Kultur und Kunst zu fördern, das demokratische Gemeinwesen zu unterstützen!
Das Land Steiermark fördert auf Basis des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. künstlerische und kulturelle Aktivitäten und Tätigkeiten in ihrer gesamten Vielfalt.
Künstlerische und kulturelle Prozesse, Produktionen und Vermittlungstätigkeiten unterstreichen eine lebendige Gesellschaft, fördern demokratische Prozesse und interagieren mit aktuellen gesellschaftspolitischen, sozialen und kulturpolitischen Themen. Sie gehen in einen Dialog mit Brüchen, kommunizieren über unterschiedliche Formate und übernehmen in Zeiten des Wandels eine wichtige Übersetzungsfunktion. Indem sie Klarheit, Zuversicht und Identität vermitteln, sowie neuen Perspektiven Raum geben, können sie auch einen wichtigen Beitrag leisten, Krisen zu managen.
Ein klares Bekenntnis zu Kunst und Kultur kann man der Überschrift im Regierungsprogramm entnehmen: „Kulturstandort Steiermark stärken - Tradition und Moderne sind gleichberechtigt". Ein Grundgedanke, der sich auch im breit angelegten partizipativen Prozess zur Kulturstrategie 2030 widerspiegelt und sich in den Zielen, Maßnahmen und Arbeiten wiederfindet.
Auf Initiative von Kulturlandesrat Karlheinz Kornhäusl wird daher die Vergabe der Sonderförderung
„Kunst und Kultur im Austausch für eine gemeinsame Zukunft:
experimentell - international - demokratisch - zukunftsweisend"
ausgeschrieben. Die Sonderförderung ist insgesamt mit maximal EUR 500.000,00 dotiert und richtet sich an an alle Kultur- und Kunstschaffenden, die überzeugende Projekte in den Kategorien „Experimentell", „International" „Demokratisch" und/oder „Zukunftsweisend" einreichen möchten.
Ziel dieses Förderungs-Calls ist es, mit Projekten und Einreichungen in den genannten Kategorien, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer zunehmend diversen Gesellschaft, die Diskurskultur und letztlich ein ausgeprägtes Demokratieverständnis als Potential für Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Offener Austausch, Raum für Kreativität, Toleranz, Loyalität und ein respektvoller Umgang auf Basis eines wertschätzenden Miteinanders werden dabei in den Mittelpunkt gestellt.
Wenn Sie überzeugt sind, dass Ihre Einreichung eine Kulturförderung erhalten sollte, weil Ihr Projekt bzw. Ihr Vorhaben das Kulturland Steiermark weiter in die Zukunft führt und deshalb unter diesem Aspekt besonders förderungswürdig und relevant ist, laden wir Sie ein, dies in ihrem Antrag besonders herauszuarbeiten.
Die Ausschreibung richtet sich an Kultur- und Kunstschaffende, die:
- in folgenden Konst- und Kultursparten des
Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. tätig sind:
- Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur
- Darstellende Kunst
- Film
- Literatur
- Musik, Musiktheater und Klangkunst
- Spartenübergreifend und
- überzeugende Projekte in einer oder mehreren der folgenden Kategorien einreichen möchten:
- Experimentell: Dies richtet sich vor allem an alle jungen Kunst- und Kulturschaffenden, die scheinbar Unmögliches in einem möglichen zukunftsweisenden reflexiven künstlerischen Format präsentieren. Gleichzeitig geht es hier auch um innovative Modelle der Kooperation und der Kollaboration von Kunst und Kulturschaffenden aus unterschiedlichen Richtungen und Regionen. Eine experimentelle Innovationskultur ist ein Arbeitsumfeld, das Kreativität und neue Ideen fördert.
- International: Die Internationalisierung der steirischen Kulturlandschaft ist Teil des aktuellen Regierungsprogramms. Mit dem Blick über die steirischen Grenzen wird der nationalen und internationalen Strahlkraft des vielfältigen steirischen Kunst- und Kulturschaffens ein besonderer Stellenwert gegeben.
- Demokratisch: Kulturarbeit setzt sich auch für die Verbindung zwischen Tradition und Innovation, für Demokratisierungsprozesse und für eine Gesellschaft im Sinne kultureller Vielfalt, Diversität und Zugänglichkeit ein. Die Freiheit von Kunst und Kultur ist gleichzeitig ein Indikator und „Seismograph" für die Demokratie- und Toleranzfähigkeit eines Landes/einer Gesellschaft.
- Zukunftsweisend: Projekte, die mit ihren Inhalten den Blick nach vorne richten, die Transformationsprozesse eröffnen, eine Wir-Identität unterstützen und damit die Relevanz einer nachhaltigen, stabilen Entwicklung von Gemeinschaft und Gesellschaft unterstreichen, generieren einen wechselwirkenden reflektierten Nutzen zwischen der Gesellschaft, einzelner Gruppen wie auch dem Individuum, offen in alle Richtungen.
Von der Ausschreibung ausgenommen sind:
- Kunst- und Kulturschaffende sowie Kultureinrichtungen, die im folgenden Kulturbereich 6 des
Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. tätig sind:
- Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter.
- Förderungsnehmer und Förderungsnehmerinnen mit einem bestehenden Mehrjährigen Förderungsvertrag mit dem Land Steiermark.
- Förderungswerbende Personen und Institutionen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder hierfür unmittelbare Gefahr besteht.
- Initiativen und Projekte, deren Form und/oder Inhalt oder Tätigkeit gegen Österreichisches oder Europäisches Recht verstoßen.
Für die Vorlage des Förderungsansuchens ist zu beachten:
- Elektronische Einreichung unter Verwendung von
Online-Formular erst ab 02.05.2025 möglich
- unter Angabe "Gemeinsame Zukunft" im Projekttitel des Ansuchens
- ihr angesuchtes Projekt ist den Kategorien „Experimentell", „International", „Demokratisch" und/oder „Zukunftsweisend" zuordenbar.
Die Begutachtung der Ansuchen erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen. Es können nur Ansuchen berücksichtigt werden, die innerhalb der bekanntgegebenen Einreichfrist (siehe Punkt 6.) vollständig und mängelfrei aufliegen und die im Projekttitel die Kurzbezeichnung der Ausschreibung „Gemeinsame Zukunft" vermerkt haben. Über die Vergabe und Höhe der Förderungsmittel entscheidet die Steiermärkische Landesregierung. Die Förderungsvergabe erfolgt nach Maßgabe der für die Ausschreibung budgetierten Mittel und ist auf das angesuchte Projekt sowie etwaige Zweckwidmungen anzuwenden.
Für den Förderungsbedarf steht eine Sonderförderung „ Kunst und Kultur im Austausch für eine gemeinsame Zukunft: experimentell - international - demokratisch - zukunftsweisend" des Landes Steiermark in der Höhe von EUR 500.000,00 zur Verfügung.
Nach formaler Überprüfung der für das Ansuchen eingebrachten Unterlagen, inhaltlicher Begutachtung und Förderungsempfehlung durch das Kulturkuratorium, erfolgt deren Beschluss durch die Steiermärkische Landesregierung. Nach Vorliegen des von dem/der Bevollmächtigten unterschriebenen und mit Datum versehenen Förderungsvertrags wird die darin gewährte Förerungsumme zur Auszahlung gebracht.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Eine Einreichung ist ab 02.05.2025 bis 30.06.2025 (Datum der automatischen Eingangsbestätigung) möglich. Die Bekanntgabe der geförderten Summe erfolgt bis spätestens Oktober 2025. Sämtliche Fristen werden ausnahmslos eingehalten. Fristversäumnisse führen zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Als Rechtgrundlagen gilt das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. sowie die bereits bestehenden Vertragsvereinbarungen.
Es besteht kein Recht auf Kulturförderung.
-
Die förderungsnehmende Person/Institution ist dazu verpflichtet, die gewährte Förderung ausschließlich widmungsgemäß und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit zu verwenden.
-
Hierüber muss spätestens bis zum Ende des im Förderungsvertrag vorgemerkten Frist (Datum) zur Vorlage des Verwendungsnachweises ebenjener in Form eines Berichts über die durchgeführten Vorhaben erbracht werden.
-
Die förderungsnehmende Person/Institution verpflichtet sich, der Förderungsstelle Einsicht in die gesamte finanzielle Gebarung zu gewähren und eine Abrechnung über die gewährte Förderungssumme vorzulegen. Diese beinhaltet eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des beantragten und gewährten Jahres der Förderung, die Vorlage von entsprechenden Rechnungen und (Zahlungs-)Belegen.
Als Ansprechpartner hinsichtlich der eingereichten Ansuchen auf eine Sonderförderung "Kunst und Kultur im Austausch einer gemeinsamen Zukunft: experimentell - international - demokratisch - zukunftsweisend" steht das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport / Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur, Landhausgasse 7, 8010 Graz, kultur@stmk.gv.at sowie die Ansprechpersonen der jeweiligen Förderungsbereiche zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).