AUSSCHREIBUNG für die Vergabe von Projekten im Bereich der Sammlungspflege bzw. Präventiven Konservierung in den steirischen Museen und Sammlungen 2022-2023 (Einreichfrist: 31.8.2022)

Das Land Steiermark ermöglicht auf Basis des  Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. sowie der  Förderungsrichtlinie für die Gewährung von Förderungen für Museen und Sammlungen Förderungen zur Bewahrung des Kulturellen Erbes.

Die steirischen Museen bergen historische Schätze. Sie spiegeln die Geschichte unseres Landes wider und sind Teil unserer regionalen und kulturellen Identität. Allen Museen gemein ist ihre Intention, das kulturelle Erbe unseres Landes zu sammeln, unsere gemeinsame Geschichte zu bewahren und diese über repräsentative Gegenstände zu erzählen, um sie so unseren nachfolgenden Generationen weitergeben zu können.

Eine kontinuierliche und sachgemäß durchgeführte Pflege von musealen Objekten trägt maßgeblich zum langfristigen Erhalt der Sammlungen bei. Für die Durchführung von Maßnahmen zur Präventiven Konservierung von Sammlungen bedarf es geschulter Fachkräfte. Je nach Sammlungsschwerpunkt (Objektgruppen und Materialien) sind unterschiedliche Arbeitsmaterialien und Gerätschaften erforderlich, die eine Grundausstattung für die Sammlungspflege und Inventarisierung ausmachen. Die Schädlings- und Schimmelproblematiken in Sammlungen und Museen stellen ein zunehmend sichtbares Problem dar. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an Gegenmaßnahmen, stärkt gleichzeitig aber auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit mit präventiven Maßnahmen Problematiken gar nicht erst entstehen zu lassen.

Das Land Steiermark veröffentlicht daher im Auftrag von Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler über die Abteilung 9, Kultur, Europa, Sport / Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur die „Ausschreibung für die Vergabe von Projekten im Bereich der Sammlungspflege bzw. Präventiven Konservierung in den steirischen Museen und Sammlungen 2022-2023" mit dem Themenschwerpunkt:

Sammlungspflege und Präventive Konservierung

  • für die Grundausstattung einer Sammlungspflege / Präventiven Konservierung / Inventarisierung
  • für ein professionelles Schädlings- und Schimmelmanagement samt Bekämpfungsmaßnahmen
  • für Optimierungsmaßnahmen von Depoteinrichtungen

1. Zielgruppe

Die Ausschreibung richtet sich an alle Museen und Sammlungen der Steiermark, welche die Mindeststandards einer Museumsführung nachweisen können. Dies beinhaltet die rechtliche und finanzielle Absicherung der Einrichtungen und Sammlungen sowie die regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit.

2. Förderungsvoraussetzungen

Für die Vorlage von Förderungsansuchen ist zu beachten:

  • Je Förderungswerber*in ist ein Ansuchen für den Themenschwerpunkt möglich.
  • Eine inhaltliche Darstellung des Vorhabens ist in Form eines Konzeptes bzw. eines Maßnahmenkatalogs vorzulegen.
  • Eingereichte Projekte sind im Sinne der Strategie des Landes Steiermark in Zusammenarbeit mit dem  Museumsforum Steiermark zur Stärkung der Museen und Sammlungen zu verstehen.
  • Eine elektronische Einreichung unter Verwendung des Online-Formulars

 Förderungen im Bereich Museen

ist erforderlich.

Im Online-Formular ist der Projekttitel mit dem Verweis „Ausschreibung für Museen 2022-2023" anzuführen.

3. Förderungsvergabe

Die Begutachtung der eingereichten Ansuchen erfolgt durch das Kulturkuratorium und seiner Fachexperten*innen auf Basis der eingereichten Unterlagen. Es können nur vollständige Ansuchen vorgelegt werden. Über die Vergabe und Höhe der Förderungsmittel entscheidet die Steiermärkische Landesregierung. Die Förderungshöhe erfolgt anteilsmäßig unter der Voraussetzung der Einreichung eines Projektes mittels eines Förderungsansuchens pro Förderungswerber*in.

4. Förderungszeitraum

Der Förderungs-/Projektzeitraum für die eingereichten Projekte erstreckt sich von 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023.

5. Förderungsausmaß

Die Ausschreibung umfasst eine Gesamtsumme von € 150.000,00. Die Förderungshöhe pro Förderungswerber*in erfolgt auf Basis des eingereichten Themenschwerpunktes.

6. Fristen

Eine Einreichung ist ab sofort bis 31.08.2022, 12.00 Uhr (Datum der automatischen Eingangsbestätigung) möglich. Die Bekanntgabe der ausgewählten Projekte erfolgt bis spätestens Ende November 2022. Sämtliche Fristen werden ausnahmslos eingehalten. Fristversäumnisse führen zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

7. Nachweisprüfung

Für den Verwendungsnachweis sind nach erfolgter Förderungszusage zusätzlich zu den erforderlichen  Verwendungsnachweisunterlagen folgende Nachweise vorzulegen: Ein  Sammlungspflegekonzept ist in jedem Fall beizulegen. Bei Maßnahmen zu Depots ist zusätzlich eine  Depotordnung, sowie ein Bericht bei Schädlings- oder Schimmelbehandlungsmaßnahmen zu übermitteln.

9. Datenschutz

Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass der Förderungsgeber - Land Steiermark - ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerber*innen betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art 6 Abs. 1 lit.b Datenschutz Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt zu verarbeiten. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert. Darüber hinaus finden sich sämtliche, relevante Informationen auf der  Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers Land.

10. Kontakt

Für (Erst-)Beratung und fachliche Begutachtung im Vorfeld der Antragstellung besteht die Möglichkeit, mit dem Museumsforum Steiermark - Servicestelle für Museen und Sammlungen der Steiermark, Weinzöttlstraße 16, 8045 Graz, Mag.a Barbara Schönhart, +43 699/13346641 Kontakt aufzunehmen.

Als  Ansprechpartnerin hinsichtlich der eingereichten Projekte steht das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport / Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur, Landhausgasse 7, 8010 Graz, Mag.a Andrea Menguser, +43 316-877/5453 zur Verfügung.

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