Jahresförderung: Spartenübergreifende Projekte und Allgemeine (Volks-)Kulturförderungen
Jahresförderungen werden für strukturaufbauende und strukturerhaltende sowie längerfristige Vorhaben und Konzepte in Kunst und Kultur gewährt, insbesondere von gemeinnützigen Vereinen und Dachverbänden, Künstler*innenvereinigungen und Institutionen.
Im spartenübergreifenden Bereich fallen hierunter beispielhaft
- Veranstaltungsbetriebe,
- Kunst-, Kultur- und Produktionshäuser,
- Kunst- und Medienzentren,
- freie Gruppen und Institutionen.
Im Bereich der Allgemeinen Volkskultur fallen hierunter beispielhaft (Dach-)Verbände und Vereine in den Sparten
- Musik, Tanz und Gesang,
- Tracht, Dialekt und traditionelles Handwerk,
- Bräuche, Traditionen, immaterielles und materielles Kulturerbe.
Es können Vorhaben und Jahresprogramme gefördert werden, die ein breites Feld kultureller Aktivitäten und Vermittlungsprogramme anbieten und die der Förderung des kulturellen Lebens im jeweiligen (Stadt-)Bezirk, der Gemeinde, Region, einer Gruppe oder Subkultur dienen, trans- und interkulturelle Aktivitäten sowie Gedenkinitiativen im Bereich der Erinnerungskultur anstoßen und betreuen.
Gefördert werden können hierbei vor allem auch Kosten des laufenden Betriebs (wie Personal-, Büro- und Betriebskosten) sowie bei besonderem Bedarf auch für infrastrukturelle Investitionsmaßnahmen und interne Fortbildungsmaßnahmen.
Der Schwerpunkt bei spartenübergreifenden Vorhaben, Konzepten und Programmen soll auf trans-, inter- oder multimedialen Ansätzen und Positionen liegen sowie die Pluralität zeitgenössischer künstlerischer und medialer Ausdrucksformen und deren Vermittlung als künstlerische Qualität ins Zentrum stellen.