Jahresförderung: Spartenübergreifende Projekte und Allgemeine (Volks-)Kulturförderungen

Jahresförderungen werden für strukturaufbauende und strukturerhaltende längerfristige Konzepte (Vorhaben) gewährt, insbesondere von gemeinnützigen Vereinen, Künstlervereinigungen und Institutionen.

Im spartenübergreifenden Bereich fallen hierunter insbesondere Veranstalter, Produktionshäuser, Kunst- und Medienzentren, freie Gruppen und Institutionen, die einen Schwerpunkt auf trans-, inter- oder multimediale Ansätze und Positionen legen sowie die Pluralität zeitgenössischer künstlerischer und medialer Ausdrucksformen als künstlerische Qualität ins Zentrum stellen.

Des Weiteren können Projekte und Initiativen, Veranstalter, Bildungshäuser, gemeinnützige Vereine und Institutionen gefördert werden, die ein breites Feld kultureller Aktivitäten und Vermittlungsprogramme anbieten, die der Förderung des kulturellen Lebens im jeweiligen (Stadt)-Bezirk, der Gemeinde, Region, Gruppe oder Subkultur dienen, trans- und interkulturelle Aktivitäten sowie Gedenkinitiativen anstoßen und betreuen.

Im Bereich der Allgemeinen Volkskultur werden zudem die kulturelle Unverwechselbarkeit des steirischen Lebensraumes durch zeitgemäße volkskulturelle Projekte in den Regionen sowie kultureller Austausch und Begegnungen mit anderen Regionen gefördert. Die  Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Bereich Allgemeine Volkskultur ist dabei zu beachten.

Dachverbände und überregional tätige steirische Institutionen im Bereich der Volkskultur können Zuschüsse zum laufenden Betrieb und für Infrastruktur gewährt werden sowie für Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen. Nicht gefördert werden Werbemittel und Reisekosten für Auftritte im In- und Ausland, ausgenommen davon ist die Teilnahme auf Einladung an international ausgeschriebenen Wettbewerben.

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