Einzelprojektförderung: Spartenübergreifende Projekte und Allgemeine (Volks-)Kulturförderungen
Einzelprojektförderungen werden für zeitlich und inhaltlich klar umgrenzte professionelle künstlerische und kulturelle Vorhaben gewährt.
Förderbar sind Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Produktionen, Performances und Vermittlungsangebote mit ausgeprägt trans-, inter-, oder multimedialen Ansätzen, insbesondere wenn der Schwerpunkt auf die gegenseitige Verknüpfung, Verschränkung und Ergänzung der verschiedenen Kunstsparten gelegt wird.
Des weiteren Projekte und Initiativen, die ein breites Feld kultureller Aktivitäten und Vermittlungsprogramme anbieten. Das bedeutet, die der Förderung des kulturellen Lebens von Gruppen oder Subkulturen in der jeweiligen Stadt, im Bezirk, in der Gemeinde sowie in der Region dienen. Darunter können Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Produktionen und Vermittlungsarbeit, sowie Bildungsarbeit und Gedenkinitiativen fallen.
Der Förderungsbereich der Allgemeinen Volkskultur umschließt zeitgemäße volkskulturelle Projekt in und zwischen den steirischen Regionen, die die kulturelle Unverwechselbarkeit des steirischen Lebensraumes im kulturellen Austausch und in Begegnungen wieder spiegeln. Dafür beachten Sie bitte diese die Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Bereich Allgemeine Volkskultur.
Bei der Förderung von (Neu-)Anschaffungen von Vereinstrachten, Stoffen, Uniformen und Trachtenzubehör sowie von einschlägigen Nähkursen ist die nachweisliche Fachberatung entweder durch das Steirische Heimatwerk oder Landestrachtenberater*innen Voraussetzung.
Nicht gefördert werden im Bereich Allgemeine Volkskultur Werbemittel und Reisekosten für Auftritte im In- und Ausland. Ausnahmen: Die Teilnahme an international ausgeschriebenen Wettbewerben, sowie Events und Märkte ohne tradiertem volkskulturellen Hintergrund.