Einzelprojektförderung: Spartenübergreifende Projekte und Allgemeine (Volks-)Kulturförderungen
Einzelprojektförderungen werden für einzelne, zeitlich und inhaltlich klar umgrenzte, professionelle sowie ehrenamtliche künstlerische und kulturelle Vorhaben entsprechend § 2 Abs. 2 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes i.d.g.F. 2005 gewährt.
Förderbar sind:
- Klein- und Großveranstaltungen,
- Veranstaltungsreihen,
- Produktionen,
- Vermittlungs- und Bildungsangebote,
- Gedenkinitiativen (Erinnerungskultur),
- trans- und interkulturelle Initiativen.
Es können Vorhaben gefördert werden, die ein breites Feld kultureller Aktivitäten und Vermittlungsprogramme anbieten und die der Förderung des kulturellen Lebens im jeweiligen (Stadt-)Bezirk, der Gemeinde, Region, einer Gruppe oder Subkultur dienen, trans- und interkulturelle Aktivitäten sowie Gedenkinitiativen im Bereich der Erinnerungskultur anstoßen und betreuen.
Ein Schwerpunkt soll auf gegenseitige Verknüpfung, Verschränkung und Ergänzung der verschiedenen Kunstsparten bzw. Kulturbereiche gelegt werden.
Die Vorhaben müssen allgemein zugänglich sein und öffentlich beworben werden.
Die oben genannten förderbaren Vorhaben gelten insbesondere auch für den Förderungsbereich „Allgemeine Volkskultur" (Maßnahmen in den Sparten Musik, Tanz, Gesang, Tracht, Dialekt, traditionelles Handwerk, Kulturerbe).
Die Bestimmungen des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes sind entsprechend einzuhalten.