Publikationsförderung (Musik, Musiktheater, Klangkunst und Blasmusik)

Die Herstellung und Herausgabe von künstlerischen, kunst- und kulturtheoretischen sowie kunst- und kulturvermittelnden Publikationen stellt einen wichtigen Teil der steirischen Kultur- und Kunstförderung dar. Damit werden KünstlerInnen darin unterstützt, ihre Arbeiten in der Öffentlichkeit zu präsentieren und am gesellschaftlichen Diskurs im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus teilzunehmen. Gleichermaßen werden kunst- und kulturtheoretische Positionen der facheinschlägigen und allgemeinen öffentlichen Diskussion zur Verfügung gestellt.

In den Förderungsbereichen Musik, Musiktheater, Klangkunst und Blasmusik werden vorrangig folgende Veröffentlichungen gefördert:

  • Aufnahmen von Eigenkompositionen professioneller steirischer Bands, Ensembles und Musiker*innen;
  • Debutalben professioneller steirischer Nachwuchsmusiker*innen;
  • Aufnahmen professioneller steirischer Solist*innen und Ensembles von Werken zeitgenössischer und historischer Komponist*innen.

Die Produktionszusage eines Labels (Verlags) ist erwünscht.

Für die Förderung von  Publikationen wurde durch die Steiermärkische Landesregierung eine eigene Richtlinie verabschiedet, in der die Details zur Antragstellung zusammengefasst sind.

Weitere Informationen zu den Einreichterminen, den Unterlagen für das Ansuchen und den für Publikationen zur Verfügung stehenden Mitteln finden Sie im  Leitfaden Publikationsförderungen.

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