Gastspiel- und Tourneeförderung / Wiederaufnahmen (Darstellende Kunst)

Gastspiel- und Tourneeförderung

Die Steirische Gastspiel- und Tourneeförderung dient der Unterstützung von Theater- und Tanzschaffenden bei der Durchführung von Gastspielen bereits bestehender Produktionen innerhalb der Steiermark, Österreichs und international. Damit leistet sie einen Beitrag zur Verbreitung steirischer Produktionen, zur Erschließung eines breiteren Publikums jenseits des Produktions- und Erstaufführungsortes, fördert den Austausch und die Vernetzung zwischen Theater und Tanzschaffenden, Festivals und Produktionshäusern.

Hierfür wurden von der Steiermärkischen Landesregierung eigene   Richtlinien  beschlossen. Das darin enthaltene  Förderungsmodell sieht bedarfsorientierte Pauschalbeträge vor, die sich nach der Besetzungsgröße der jeweiligen Produktion, der Anzahl der geplanten Vorstellungen und den vorgesehenen Aufführungsorten richten.

Antragsberichtigt sind ausschließlich professionelle Produktionen aus der Steiermark. Voraussetzung ist, dass die Produktion bereits durch die öffentliche Hand gefördert wurde und einschließlich der Premiere ausfinanziert ist. Die im Rahmen des Gastspiels oder der Tournee geplanten Vorstellungen müssen an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Produktions-, Ur-, oder Erstaufführungsort stattfinden. Zwischen Veranstalter und eingeladener Produktion dürfen keine maßgeblichen personellen oder institutionellen Überschneidungen bestehen.

Für jede Produktion kann nur ein Ansuchen pro Kalenderjahr gestellt werden. Alle geplanten Vorstellungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres, berechnet ab dem ersten Vorstellungstermin, stattfinden. Es ist aber möglich, dass eine Theatergruppe bzw. Tanzcompagnie für unterschiedliche Produktionen mehrere Ansuchen stellt.

Hinweise zur Antragstellung

  • Ansuchen für die Steirische Gastspiel- und Tourneeförderung können laufend über das  Formular Gastpiel- und Tourneeförderungen gestellt werden.
  • In jedem Fall muss das Ansuchen rechtzeitig vor Beginn der Tournee (= Datum der ersten Vorstellung) bei uns einlangen. Hierbei muss die gesetzliche Bearbeitungsfrist von 14 Wochen angemessen berücksichtigt werden.
  • Gastspiel- und Tourneeförderungen müssen getrennt von Wiederaufnahmen (siehe unten) beantragt werden. 

Wiederaufnahmen

Auch im Jahr 2022 fördert die Kulturabteilung des Landes Steiermark Wiederaufnahmen von bereits gezeigten Produktionen im Rahmen eines befristeten Förderungsprogramms. Damit sollen der Neustart des Veranstaltungsbetriebs nach den Einschränkungen der Corona-Jahre und ein breites öffentliches Veranstaltungsprogramm unterstützt werden.  

Hierfür wurde auf Basis der Steierischen Gastspiel- und Tourneeförderung eine eigene  Richtlinie beschlossen. Das hierfür gültige  Berechnungsmodell orientiert sich dabei an den Förderungssätzen der Gastspielförderung. 

Im Rahmen des Förderungsprogramms werden im Förderungsbereich Darstellende Kunst ausschließlich Wiederaufnahmen von abendfüllenden Produktionen und Programmen aller theatralen Genres (Theater, Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Neuer Zirkus) gefördert. 

Antragsberechtigt sind ausschließlich Künstler*innen, Gruppen oder Ensembles aus der Steiermark. Voraussetzung ist, dass die Produktion bereits durch die öffentliche Hand oder vergleichbare Förderungsgeber (z. B. gemeinnützige Stiftungen) gefördert wurde und einschließlich der Premiere ausfinanziert ist. 

Alle geplanten Vorstellungen müssen innerhalb der Laufzeit des Förderungsprogramms vom 01.01. bis 31.12.2022 stattfinden. Für jede Produktion kann nur ein Ansuchen gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung

  • Ansuchen für eine Wiederaufnahmeförderung können ab sofort wieder über das  Formular Gastspiel- und Tourneeförderungen gestellt werden.
  • Wählen Sie den Förderungsbereich "Darstellende Kunst".
  • Es kommt ausschließlich der Förderungssatz "innerhalb der Steiermark" zur Anwendung. 
  • Eine Antragstellung ist auch rückwirkend für Vorstellungen ab dem 01.01.2022 möglich. 
  • Wiederaufnahmen müssen getrennt von Gastspielen beantragt werden. 

Ansprechpartner*innen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 

Dr. Gero Tögl
Tel. +43 316 877 4289

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