Einreichfristen für Kulturförderungen im Jahr 2023
Für Publikationsförderungen 2023 gelten folgende Einreichtermine:
1. Einreichtermin: 15. März 2023
2. Einreichtermin: 17. Juli 2023
3. Einreichtermin: 15. September 2023
Die im Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Mittel werden im Leitfaden Publikationsförderung veröffentlicht.
Für Jahresförderungen 2024 gilt folgender Einreichtermin:
16. Oktober 2023
Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit den angegebenen Einreichterminen.
Anträge für Projektförderungen können jederzeit mittels Onlineansuchen gestellt werden, dh. es gibt keine Einreichfristen. Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit Vorliegen des vollständigen Ansuchens.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Einreichtermine werden ausnahmslos eingehalten. Verspätet eingetroffene Ansuchen gelten automatisch für den nächsten Einreichtermin.
- Über Entscheidungen Ihren Antrag betreffend, werden Sie innerhalb der Bearbeitungsfrist schriftlich verständigt. Telefonische Auskünfte über den Bearbeitungsstatus werden nicht erteilt. Bei offenen Fragen oder fehlenden Unterlagen werden Förderungswerber*innen von uns kontaktiert.
- Mehrjährige Förderungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren und Schwerpunktprogramme („CALLS") werden gesondert ausgeschrieben. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen zur Einreichung.
- Ein Ansuchen muss vor Projektumsetzung eingebracht werden.
- Förderungen für bereits abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.
- Wir empfehlen eine Antragstellung sechs bis zwölf Monate vor der Umsetzung, um Ihnen und uns Planungssicherheit zu ermöglichen.
- Förderungsanträge für Projekte, die sich über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken (Jahresprogramm/Jahrestätigkeit), müssen spätestens zum letzten Einreichtermin des Vorjahres eingebracht werden.