Einreichfristen für Kulturförderungen im Jahr 2022
Anträge auf Projekt- bzw. Jahresförderung können laufend ONLINE gestellt werden. Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit den unten angegebenen Einreichterminen.
1. Einreichtermin: 15. Februar 2022, 10 Uhr
2. Einreichtermin: 15. Juli 2022, 10 Uhr
3. Einreichtermin: 17. Oktober 2022, 10 Uhr
(insbesondere für Jahresförderungen für das Jahr 2023)
Für Publikationsförderungen 2022 gelten folgende Einreichtermine:
1. Einreichtermin: 15. März 2022, 10 Uhr
2. Einreichtermin: 15. September 2022, 10 Uhr
Im Jahr 2022 stehen für Publikationsförderungen pro Einreichtermin jeweils 50.000 EUR zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Einreichtermine werden ausnahmslos eingehalten. Verspätet eingetroffene Ansuchen gelten automatisch für den nächsten Einreichtermin.
- Über Entscheidungen Ihren Antrag betreffend, werden Sie innerhalb der Bearbeitungsfrist schriftlich verständigt. Telefonische Auskünfte über den Bearbeitungsstatus werden nicht erteilt. Bei offenen Fragen oder fehlenden Unterlagen werden Förderungswerber*innen von uns kontaktiert.
- Mehrjährige Förderungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren und Schwerpunktprogramme („CALLS") werden gesondert ausgeschrieben. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen zur Einreichung.
- Ein Ansuchen muss vor Projektumsetzung eingebracht werden.
- Förderungen für bereits abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.
- Wir empfehlen eine Antragstellung sechs bis zwölf Monate vor der Umsetzung, um Ihnen und uns Planungssicherheit zu ermöglichen.
- Förderungsanträge für Projekte, die sich über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken (Jahresprogramm/Jahrestätigkeit), müssen spätestens zum letzten Einreichtermin des Vorjahres eingebracht werden.