Publikationsförderung (Bildende Kunst, Neue Medien, Architektur und Denkmalpflege)
Die Herstellung und Herausgabe von künstlerischen, kunst- und kulturtheoretischen sowie kunst- und kulturvermittelnden Publikationen stellt einen wichtigen Teil der steirischen Kultur- und Kunstförderung dar. Damit werden Künstler*innen darin unterstützt, ihre Arbeiten in der Öffentlichkeit zu präsentieren und am gesellschaftlichen Diskurs im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus teilzunehmen. Gleichermaßen werden kunst- und kulturtheoretische Positionen der facheinschlägigen und allgemeinen öffentlichen Diskussion zur Verfügung gestellt.
In den Förderungsbereichen Bildende Kunst, Neue Medien, Architektur und Denkmalpflege werden vorrangig folgende Veröffentlichungen gefördert:
- Kataloge zeitgenössischer bildender Künstler*innen;
- bevorzugt in einem engen Zusammenhang mit einer Einzelausstellung;
- Kataloge für kuratierte Gruppenausstellungen;
- Kunst- und Künstler*innenbücher;
- erste Veröffentlichungen eines Katalogs steirischer Nachwuchskünstler*innen;
- Publikationen, die eine zusammenfassende Darstellung des Werks relevanter bildende
- Künstler*innen anstreben und in Bezug zur Steiermark stehen.
Die Veröffentlichung bei einem Verlag und unter einer offiziell registrierten Internationalen Standard Buchnummer (ISBN) ist erwünscht.
Für die Förderung von Publikationen wurde durch die Steiermärkische Landesregierung eine eigene Richtlinie verabschiedet, in der die Details zur Antragstellung zusammengefasst sind.
Weitere Informationen zu den Einreichterminen, den Unterlagen für das Ansuchen und den für Publikationen zur Verfügung stehenden Mitteln finden Sie im Leitfaden Publikationsförderungen.