Einzelprojektförderung (Bildende Kunst, Neue Medien, Architektur und Denkmalpflege

Einzelprojektförderungen werden für zeitlich und inhaltlich klar umgrenzte professionelle künstlerische Vorhaben in allen Formen und Disziplinen der zeitgenössischen Bildenden Kunst vergeben. Sie dienen der Förderung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern, gemeinnützigen Galerien und Museen.

Förderbar ist die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Arbeiten, Performances und kuratierten Ausstellungen. Einzelprojekte können mehrere und unterschiedliche Veranstaltungen oder Formate umfassen. Die Ergebnisse müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Es können Einzel- und Gruppenarbeiten unterstützt werden, Kunstvermittlung und kuratorische Konzepte.

Hiervon eingeschlossen sind auch Projekte im Feld der digitalen Neuen Medien mit maßgeblichem innovativem Ansatz und Charakter sowie Ausstellungen, Dokumentationen, Publikationen, Präsentationen und Symposien von Architekt*innen im Sinne der Vermittlung und Unterstützung des öffentlichen Diskurses zur zeitgenössischen Baukultur. 

Im Förderungsbereich Denkmalpflege können Restaurations- und Erhaltungsarbeiten von Klein- und Flurdenkmälern wie Kapellen, Bildstöcken, Pest- und Grenzsäulen, Feldkreuze und Sandsteinfiguren unterstützt werden. Zudem werden Bewusstseinsbildende Maßnahmen rund um die Geschichte von Kriegerdenkmälern und deren Transformation hin zu zeitgemäßen Formen des Erinnerns unterstützt.

Basierend auf der  Förderungsrichtlinie zur Gewährung von Förderungen im Bereich Denkmalpflege kann um Förderung angesucht werden.

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