Weitere 1,14 Millionen Euro Unterstützung für die steirische Kunst und Kultur
Beschluss der Landesregierung auf Antrag von LH-Stv. Anton Lang und LR Christopher Drexler / Die Kultur-Maßnahmen im Detail
Kultur- und Kunstförderungen: Sonderförderungsprogramme für die freie Szene
Um die freie Kulturszene in der Steiermark zu unterstützen, die mit erheblichen Einnahmenausfällen und Einschränkungen in ihrer Kunstausübung konfrontiert ist, wird ein eigenes Sonderförderungsprogramm des Landes Steiermark aufgelegt. 400.000 Euro stehen für einen eigenen COVID-19-Einreichtermin zur Verfügung. Die eingereichten Projekte müssen in diesem Programm einen Bezug zur Corona-Krise herstellen Unter diesem Bezug wird nicht nur eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Virus-Krise verstanden. Es können auch Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen des Kunst- und Kulturschaffens angeführt werden (z.B.: Publikumsrückgang, Umbesetzungen: heimische statt internationale mitwirkende KünstlerInnen, digitale statt analoge Umsetzung, usw.).
Aus diesem Grunde wurde der Kultur- und Kunstförderungseinreichtermin von 15. Juli auf den 7. August 2020 verschoben. Bereits geförderte Projekte können nicht erneut eingereicht oder gefördert werden.
Darüber hinaus gibt es ein weiteres Sonderförderungsprogramm explizit zur Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen: Darstellende Kunst, Musik, Musiktheater und Klangkunst sowie Literatur im Umfang von 100.000 Euro. Damit soll die Wiederaufnahme - also das „Comeback" - der Aufführung als auch Tourneen und Lesungen von vergangenen Produktionen und Programmen gefördert werden. Die erlassenen Publikumsbeschränkungen bedingen weiterhin ein hohes wirtschaftliches Risiko. Um an einer Normalisierung des Veranstaltungsbetriebes am Kultursektor mitzuwirken, werden die im Vergleich zu Neuproduktionen kostengünstigeren und schneller realisierbaren Wiederaufnahmen gefördert. Diese Förderung ist niederschwellig und bedarfsorientiert (auf Basis der Steirischen Gastspielförderung) und werden über ein Online-Formular abgewickelt. Einreichungen werden ab 7. August bis 31. Dezember 2020 möglich sein. Der Leistungszeitraum von Wiederaufnahmen, Lesungen und Tourneen von Produktionen erstreckt sich von Mai 2020, seit der Lockerungsverordnung, bis Ende Dezember 2021.
Ansprechpersonen:
Referat Förderungen und Service
Silvia Fischer - Tel.: +43 316 877 3945,
silvia.fischer@stmk.gv.at
Gero Tögl - Tel.: +43 316 877 4289
gero.toegl@stmk.gv.at
Verdoppelung der KUNSTRAUM STEIERMARK-Stipendien
KUNSTRAUM STEIERMARK-Stipendien 2021/22 werden an hervorragende Künstlerinnen und Künstler vergeben, um sie beim Einstieg in die professionelle Kunst- und Kulturszene zu unterstützen. Sie erhalten für zwei Jahre monatlich 600 Euro, um ein Atelier in der Steiermark gründen und hier tätig sein zu können. Damit gerade unter diesen schwierigen Bedingungen eine größere Anzahl an Künstlerinnen und Künstlern ihrer Arbeit unter bestmöglichen Bedingungen nachgehen kann, verdoppelt das Land Steiermark die KUNSTRAUM STEIERMARK-Stipendien für den Zeitraum 2021/2022 von zehn auf zwanzig. Das bedeutet einen finanziellen Aufwand für die Unterstützung steirischer Nachwuchskünstlerinnen und Künstler von insgesamt 288.000 Euro. Die Frist für die Einreichungen ist der 7. August 2020.
Zur Ausschreibung >>
Ansprechperson:
Referat Beteiligungen und Kultur International
Christiane Kada - Tel.: +43 316 877 5832
christiane.kada@stmk.gv.at
Erhöhung des Ankaufsbudgets von Kunstgegenständen
Das Land Steiermark kauft regelmäßig bildende Kunst mit Steiermarkbezug. Um die Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, die sich mit einem krisenbedingt eingebrochenen Kunstmarkt konfrontiert sehen, und gleichzeitig die Kunstsammlung des Landes Steiermark zu erweitern, wird das Ankaufsbudget für das Jahr 2020 um 200.000 Euro auf insgesamt 400.000 Euro verdoppelt. Einreichungen sind bis zum 30. September möglich.
Ansprechperson:
Fachteam Haushaltsführung
Uschi Wachmann - Tel. +43 316 877 5506
ursula.wachmann-thaler@stmk.gv.at
Museums-Call für die steirischen Regionalmuseen
Um die Regionalmuseen nach einer längeren Phase der Schließung und unter dem Eindruck immer noch andauernder Einschränkungen zu unterstützen, wird ein eigener Förderungscall in Höhe von 300.000 Euro aufgelegt. Damit werden Ausstellungsgestaltungen, die Erstellung von Sammlungskatalogen oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Ausstellungsraum unterstützt.
Einreichungen sind bis zum 31. August 2020 möglich.
Zur Ausschreibung >>
Ansprechperson:
Referat Volkskultur
Evelyn Kometter - Tel.: +43 316 877 3138
evelyn.kometter@stmk.gv.at