28.03.2020: 690.000 Euro Härtefonds für Kultur und Sport
Soforthilfepaket des Landes Steiermark
Das Land Steiermark hat ein Soforthilfepaket aufgesetzt, um analog zu den Maßnahmen der Bundesregierung in der aktuellen COVID-19-Krise rasch Hilfe und Unterstützung leisten zu können. 690.000 Euro sind für die Bereiche Sport und Kultur reserviert.
Härtefallfonds des Bundes unterstützt auch Kunstschaffende und Sportler
Künstlerinnen und Künstler, Sportlerinnen und Sportler sowie Trainerinnen und Trainer sind oftmals als Einpersonenunternehmen, freiberuflich oder als neue Selbständige tätig. Wie die Bundesregierung nun klargestellt hat, erhalten sie Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes, der über die Wirtschaftskammer abgewickelt wird. Kunst- und Kulturschaffende, die Nebeneinkünfte beziehen - etwa eine Person, die einige Stunden in einem Sekretariat arbeitet und daneben künstlerisch tätig ist - fallen aufgrund von Mehrfacheinkünften nicht unter die Unterstützungsleistungen des Härtefallfonds. Für sie, sowie für Kulturvermittlerinnen und -vermittler, gilt allerdings der um 5 Millionen Euro aufgestockte Künstlersozialversicherungsfonds, der ab Montag zur Antragstellung bereit sein soll.
Durch die Richtlinien des Bundes ist nunmehr auch klargestellt, dass etwa Berg- und Schiführer, deren Berufsausübung durch die getroffenen Maßnahmen unmöglich wurde und die als neue Selbständige gelten, über den Härtefallfonds des Bundes unterstützt werden. Non-profit Organisationen - etwa gemeinnützigen Vereinen und Initiativen - soll ebenfalls aus dem Härtefallfonds geholfen werden, ihre Notlagen zu überbrücken. Die genauen Richtlinien des Bundes dafür werden gerade final ausgearbeitet.
Land zieht zusätzliche Sicherung ein: „Niemand wird zurückgelassen!"
Das Kultur- und Sportressort des Landes Steiermark knüpft ein zusätzliches Auffangnetz. Sollten Sportlerinnen und Sportler bzw. Kunst- und Kulturschaffende trotz der engmaschigen Systeme nicht aus dem Härtefallfonds, oder nachgeordnet aus dem Künstlersozialversicherungsfonds, unterstützt werden, können diese durch das Land Steiermark aufgefangen werden. Wer aus dem Kultur- und Sportbereich für keine Bundesunterstützung in Frage kommt, sich aber durch die Ausfälle, die auf die Maßnahmen gegen das Corona-Virus zurückgehen, in einer prekären finanziellen Situation befindet, kann nach entsprechender Antragsstellung über die Sport- und Kulturabteilung des Landes Steiermark mit einem Betrag von je 917,35 Euro auf maximal drei Monate (insgesamt max. 2.752,05 Euro pro Person) unterstützt werden.
Kultur- und Sportlandesrat Christopher Drexler: „Auf diesem Weg wollen wir sicherstellen, dass trotz der engmaschigen Unterstützungs-Systeme, die von Bundesseite aufgesetzt wurden, in der Steiermark ein zusätzliches Sicherungsnetz gespannt wird. Über das wollen wir von Landesseite dafür Sorge tragen, dass auch in der derzeitigen Krisensituation kein Kunst- und Kulturschaffender sowie keine Sportlerin und kein Sportler zurückgelassen und in der Existenz bedroht wird.
Denn gerade Kunst- und Kulturschaffende, Sportlerinnen und Sportler sowie Veranstalterinnen und Veranstalter sind ob der aktuellen Lage mit ganz besonderen Problemen und Herausforderungen konfrontiert. Sie sind die Hauptbetroffenen von Versammlungsbeschränkungen und Veranstaltungsabsagen. Die über die Einzelfallhilfen hinausgehenden Mittel aus diesem mit 690.000 Euro dotierten Sport- und Kultur-Härtefonds, werden wir direkt für die Abfederung der gröbsten Schäden für unsere Kultur- und Sportszene in der Steiermark nutzen. Wir wollen sicherstellen, dass nach der Lockerung und schließlich nach der Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, Sport genauso wie Kunst und Kultur wieder in ihrer gesamten Breite und Vielfalt stattfinden können. Dazu brauchen wir die vielen engagierten Vereine und Verbände!"
Unterstützung für Vereine und Verbände, die in ihrer Existenz bedroht sind
Unter den steirischen Sport-Dach- und Fachverbänden läuft seitens des Landes Steiermark derzeit eine Schadenserhebung. Außerdem ist die Kultur- und Sportabteilung laufend im Kontakt mit den steirischen Vereinen, Verbänden und Institutionen aus Kultur und Sport, um Informationen über die aktuelle Situation einzuholen und über die Abwicklung von Förderungen zu informieren. Über den Kultur- und Sport-Härtefonds sollen in weiterer Folge jene unter ihnen schnelle Unterstützung erfahren, die keine Bundeshilfen erhalten und unmittelbar in ihrer Existenz bedroht sind. Die Form der Abwicklung wird nach erfolgter Schadenserhebung definiert werden.
Bekanntlich werden bei Kultur- und Sportförderungen nicht nur die bereits gewährten Förderungen nicht zurückgefordert, für die die entstandenen Vorbereitungs- und Stornokosten entsprechend belegt und nachgewiesen werden können, sondern auch die Projektzeiträume automatisch um eineinhalb Jahre verlängert. Die laufenden mehrjährigen Förderungsvereinbarungen (2019 bis 2021) im Bereich Kultur werden im Jahr 2021 in der Höhe von zwei Prozent wertangepasst und können um ein Jahr auf 2022 verlängert werden.
Zusatzinfos für Einzelpersonen zum Kultur- und Sport-Härtefonds
Förderungsausmaß
Zur Linderung der finanziellen Notlage stehen pro Antragsteller/in für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten ab Beginn der behördlich verordneten Schutzmaßnahmen (10. März 2020) maximal 2.752,05 Euro (monatlich 917,35 Euro) zur Verfügung. Dabei wird das derzeitig verbleibende Einkommen in der Durchrechnung des beantragten Zeitraumes mitberücksichtigt.
Förderungsnehmer/in
Darunter fallen selbständige freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Kunstvermittlerinnen und - vermittler sowie freiberuflich Tätige im Bereich Kultur und Sport mit Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in der Steiermark sowie weiters Mitglieder folgender steirischer Verbände: Berg- und Schiführerverband, Schilehrerverband.
Von einer Spende ausgenommen sind alle jene, die durch die Bundesunterstützung des Künstler-Sozialversicherungsfonds oder den Härtefallfonds des Bundes, der über die Wirtschaftskammer abgewickelt wird, berücksichtigt werden können.
Voraussetzungen
Die Antragstellung kann formlos - unter Anschluss entsprechender Nachweise - erfolgen. Entscheidend ist die Glaubhaftmachung der besonderen COVID-19 bedingten Notlage. Eine solche wird angenommen, wenn - orientiert am Richtsatz der Mindestsicherung des Landes Steiermark - monatlich ein Betrag von 917,35 Euro (insgesamt maximal 2.752,05 Euro für 3 Monate) nicht erreicht werden kann.
Termine und Fristen
Ansuchen (schriftlich) und Fragen können ab Montag, 30. März 2020, an die angeführten Stellen in der Kultur- und Sportabteilung gestellt werden. Die Antragsfrist endet mit 31. Dezember 2020.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport Landhausgasse 7, 8010 Graz
Service Hotline Kunst und Kultur:
soforthilfe-kultur@stmk.gv.at
Mag. Gernot Walter
Telefon: +43 (316) 877-4318
Service Hotline Sport:
alois.stadlober@stmk.gv.at
Dr. Alois Stadlober
Telefon: +43 664 2306921