Fristverlängerung zur Übermittlung der Verwendungsnachweise für 2019 bis 30. Juni 2020
Mehrjährige Förderungsverträge 2019-2021 – COVID-19
Stand. 17.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir befinden uns in herausfordernden Zeiten und wir können Ihnen versichern, dass das Land Steiermark als Förderungsgeber bestrebt ist, mit größtmöglicher Transparenz und Klarheit mit den Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern zu kommunizieren, um die besondere Herausforderung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich zu meistern.
Ihre Beteiligung an den Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) ist von unverzichtbarer Bedeutung für die gemeinsamen Anstrengungen, die uns alle betreffen. Wir dürfen uns für Ihre raschen Reaktionen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bedanken.
Weiters dürfen wir informieren, dass aufgrund der von der Bundesregierung gesetzten Schutzmaßnahmen die Einreichfrist zur Übermittlung der Verwendungsnachweise 2019 für im Rahmen der mehrjährigen Förderungsvereinbarungen 2019-2021 geförderte Projekte mit sofortiger Wirkung bis 30. Juni 2020 verlängert wird. Diese Verlängerung erfolgt automatisch. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Wir ersuchen Sie, die Verwendungsnachweise ausschließlich elektronisch zu übermitteln, an kulturfoerderung@stmk.gv.at.
Gegenwärtig sind wir alle mit sich täglich ändernden neuen Gegebenheiten und Vorgaben konfrontiert. Die Bundes- und Landesregierungen arbeiten an einem geregelten Vorgehen für die kommenden Wochen und Sofortmaßnahme-Paketen.
Wir werden unser Vorgehen im Rahmen der Förderungsabwicklung laufend an die aktuellen Anforderungen anpassen. Bitte informieren Sie sich hierzu in regelmäßigen Abständen auf unserem Kulturportal www.kultur.steiermark.at. Zudem werden wir alle Neuerungen über unsere gewohnten Kanäle so schnell wie möglich mitteilen.
Seitens des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, des Künstler-Sozialversicherungsfonds, sowie der IG Kultur werden laufend aktuelle Informationen zu Soforthilfemaßnamen der öffentlichen Hand und der Verwertungsgesellschaften veröffentlicht. Auf diese Unterstützungsmöglichkeiten möchten wir ausdrücklich hinweisen.
In der Zwischenzeit wünschen wir alles erdenklich Gute und bleiben Sie gesund!