Ab 1. Jänner 2020: Grazer Altstadtschutzzonen wachsen um 40 Hektar
Erweiterungen in Waltendorf und neue Schutzzone in St. Peter

Graz (9. Oktober 2019).- Die Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz dienen der Erhaltung jener Stadtteile von Graz, die in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das historische Stadtbild prägen und daher in ihrem Erscheinungsbild und in ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind. Dieses Landesgesetz wurde 1974 erlassen und stellt seither den institutionalisierten Altstadtschutz dar. Die Schutzzonen wurden in verschiedenen Phasen zwischen 1979 und 1991 immer wieder erweitert und umfassen heute den historischen Stadtkern und die barocke Murvorstadt (UNESCO Welterbezone Graz) sowie die gründerzeitliche Stadterweiterung, dazu die ehemaligen historischen Vororte inklusive Schloss Eggenberg und den Bereich um die gesamte denkmalgeschützte Anlage des Kalvarienberges.
Charakteristik schutzwürdiger Gebäude erhalten
Den Zielen des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes kommt ein vorrangiges öffentliches Interesse zu. Es soll überdies einen Beitrag zur Erhaltung der Altstadt von Graz als UNESCO-Weltkulturerbe leisten. Mit dem Altstadterhaltungsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen wird normiert, dass sich alle Bauvorhaben in den Schutzzonen in das äußere Erscheinungsbild einfügen müssen, und dass die Charakteristik der schutzwürdigen Gebäude nicht beeinträchtigt werden darf.
Erweiterung um rund 40 Hektar und 250 Hauptgebäude
28 Jahre nach der letzten Veränderung der Grazer Altstadtschutzzonen, werden diese nun auf das sogenannte Villenviertel in Waltendorf ausgeweitet, sowie für jenes in St. Peter neu eingerichtet. Das Ziel ist, zu bewahren ohne einzufrieren: In Zukunft wird in diesen Gebieten, Waltendorf und St. Peter, punktuelles Errichten von Neubauten möglich sein, verknüpft mit der Bedingung, dass die bestehende Bebauung und Umgebung in ihrem Charakter erhalten bleiben muss. Eine baukünstlerische Qualität muss gewahrt bleiben. Die Erweiterung der Schutzzone in Waltendorf umfasst eine Fläche von rund 35 Hektar und schließt 193 bestehende Hauptgebäude mit ein. Die neu festgelegte Schutzzone in St. Peter wird eine Fläche von rund 6,3 Hektar umfassen, 57 Hauptgebäude werden damit neu von den Regelungen des Altstadtschutzes umfasst sein.
Landesrat Christopher Drexler: „Schutz von Umwelt und Baudenkmälern geht Hand in Hand"
„Die letzte Veränderung der Grazer Altstadtschutzzonen liegt bereits 28 Jahre zurück. Seither hat sich in der Landeshauptstadt viel verändert. Mit dem Altstadterhaltungsgesetz stellen wir sicher, dass die einzigartigen Baudenkmäler und deren Umgebung, die das Antlitz der Landeshauptstadt prägen und Jahrhunderte von Landes- und Stadtgeschichte erzählen, trotz aller Veränderung und neben dem Wachstum in ihrem Charakter bestehen bleiben. Die Erweiterungen in Waltendorf und St. Peter sorgen für den Schutz zusätzlicher besonderer Bauten und Flächen", betont Kulturlandesrat Christopher Drexler und fügt hinzu: „Für mich ist die Altstadterhaltung eng damit verbunden, Kultur- und Naturerbe, und somit ein lebenswertes, landschaftliches Umfeld zu bewahren. Wertvolle Bausubstanz wird erhalten und geht Hand in Hand mit dem Schutz der Umwelt. Denn gerade in einer so stark wachsenden Stadt wie Graz, gilt es vorhandenen Grünraum zu sichern."
Bürgermeister Siegfried Nagl: „Im Einklang mit der Erneuerung unserer Stadt wollen wir das historische Stadtbild bewahren"
„Graz ist in den letzten Jahren stark zum urbanen Raum herangewachsen. Wir befinden uns im ständigen Veränderungsprozess. Neben der Entwicklung und dem Fortschritt, müssen wir große Achtsamkeit der Lebensqualität entgegenbringen, diese soll im gleichen Maße wachsen. Eine Antwort auf die wachsende Stadt muss daher auch eine Evaluierung der derzeitigen Schutzzonen beinhalten. Wir wollen im Veränderungsprozess den Charakter der historischen Altstadt erhalten. Deshalb ist das Ergänzen der Schutzzonen mit den beiden Villenvierteln St. Peter und Ruckerlberg eine logische und wertvolle Fortsetzung." Bürgermeister Siegfried Nagl ist stolz auf die schönen, historisch wertvollen Villenviertel die das Stadtbild prägen und führt weiter aus: „Mit der Erweiterung werden die Gebäudebestände nicht eingefroren. Durch die Schutzzonen bleiben die Strukturen der Regionen erhalten. Neu-, Zu- und Umbauten sind mit einem besonderen Augenmerk auf die historische Stadt und hohe zeitgenössische Architekturqualität möglich."
Das weitere Prozedere
Auf Basis der vom Stadtvermessungsamt an das Land übermittelten Daten wird derzeit der entsprechende Verordnungsentwurf finalisiert. Dieser durchläuft anschließend ein vierwöchiges Begutachtungsverfahren. Nach Sichtung und entsprechender Bearbeitung der eingelangten Stellungnahmen soll die Beschlussfassung durch die Landesregierung erfolgen.
Doppelte Mittel für den Altstadterhaltungsfonds seit 2019
Durch gemeinsame Bemühungen von Kulturlandesrat Christopher Drexler und Bürgermeister Siegfried Nagl, konnten die finanziellen Mittel für den Altstadterhaltungsfonds ab dem Jahr 2019 verdoppelt werden. Der Altstadterhaltungsfonds dient zur Förderung von Baumaßnahmen, die der Erhaltung der Altstadt, ihrem Erscheinungsbild, ihrer Baustruktur und Bausubstanz entsprechen. So soll der durch die Bestimmungen des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes entstehende Mehraufwand bei Sanierungen und Restaurierungen gefördert werden. Die Gelder, die der Fonds zur Auszahlung bringt, werden im Schlüssel 55:45 jeweils von Stadt Graz und Land Steiermark zur Verfügung gestellt. Der Grazer Altstadterhaltungsfonds existiert seit dem Jahre 1974 und hat seither über 5 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt, die einen beträchtlichen privaten Investitionsschub bewirkten. In diesem Zeitraum wurden mehr als 1700 Sanierungen und Rückführungen von Häusern gefördert.
Plan Schutzzone VI - St. Peter >>
Plan Schutzzone VI - Waltendorf >>
Rückfragen:
Michael Eisner
Pressesprecher
Büro Landesrat Mag. Christopher Drexler
Tel. 0316/877 4471
Mail: michael.eisner@stmk.gv.at
DI (FH) Carina Lindvai-Soos
Bau, Stadtentwicklung, Verkehr, Kommunikation
Büro Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl
Tel. 0316/872 2002
Mail: carina.lindvai-soos@stadt.graz.at