Landeskulturpreise und Stipendien
Das Land Steiermark vergibt in Anerkennung herausragender Leistungen Landeskulturpreise und Stipendien. Diese werden über Vorschlag - fallweise auch nach einer öffentlichen Ausschreibung - von einer unabhängigen Jury für ein oder mehrere Werke vergeben. Die Jurymitglieder sowie die vorgeschlagenen Preisträgerinnen/Preisträger werden von der Steiermärkischen Landesregierung bestätigt.
In Betracht kommen Künstlerinnen/Künstler die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben oder durch ihre Arbeit bzw. durch längeren Aufenthalt der Steiermark verbunden sind.
In Betracht kommen Künstlerinnen/Künstler die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben oder durch ihre Arbeit bzw. durch längeren Aufenthalt der Steiermark verbunden sind.