Landesregierung beschließt neue Zusammensetzung der Grazer Altstadtsachverständigenkommission!

Graz, 9. Juli 2015 - Auf Antrag von Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann hat die Landesregierung heute die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) für die aktuelle Legislaturperiode beschlossen. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der neu zusammengesetzten ASVK und erwarte mir von den Mitgliedern qualitätsvolle Expertise, durch die Neues möglich gemacht wird, ohne den notwendigen Schutz der Grazer Altstadt zu vernachlässigen", so Landesrat Buchmann.
Die Aufgabe der nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz eingerichteten ASVK ist es, durch ihre Gutachten bei Neu-, Zu- und Umbauten die Qualität von Bauprojekten in der Grazer Altstadt zu sichern. Die ASVK besteht aus je acht Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sowie je einem beratenden Mitglied und Ersatzmitglied. Das Land Steiermark nominiert je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie das beratende Mitglied und Ersatzmitglied, die Stadt Graz je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die Fakultät für Architektur der TU Graz, die Geisteswissenschaftliche Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, die Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten und die Wirtschaftskammer Steiermark je ein Mitglied und Ersatzmitglied.

Die im März 2015 vom Landtag Steiermark beschlossene Novellierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes sieht auch Änderungen für die ASVK vor. Diese soll in Zukunft neben der Denkmalbehörde auch Vertreter der Baubehörde regelmäßig beratend beiziehen können, um den Informationsaustausch zu verbessern und oftmals parallele Verfahrensabläufe zu optimieren. „Ich bin überzeugt, dass mit dem novellierten Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008, welches die Arbeit der ASVK auf eine zeitgemäße und verbesserte Grundlage stellt, eine gute Zukunft für die Grazer Altstadt sichergestellt ist", so Buchmann.

In Bezug auf die Zusammensetzung der ASVK sieht die Novelle vor, dass auch die Wirtschaftskammer Steiermark berechtigt ist, je ein Mitglied und Ersatzmitglied zu nominieren, um die praxisnahe Expertise von planungsbefugten Baumeisterinnen und Baumeistern in die Beurteilungen der ASVK einfließen zu lassen. Außerdem wählen die Mitglieder der ASVK den Vorsitz sowie die Stellvertretung selbst, bisher wurden diese direkt vom Land nominiert. Die Wahl wird morgen nach der Angelobung im Rahmen der konstituierenden Sitzung stattfinden.


Die ASVK setzt sich ab sofort aus folgenden Personen zusammen:

Mitglieder: Univ. Prof. Arch. DI Michael Szyszkowitz, Arch. DI Norbert Frei, Mag. Gertraud Strempfl-Ledl, Arch. DI Christian Andexer, Univ. Prof. Mag. Dr. Anselm Wagner, MMag. Dr. Dagmar Probst, Arch. DI Hans Grabner, Bmstr. DI Dr. Gernot Tilz

Ersatzmitglieder: Arch. DI Andrea Redi, Arch. DI Marion Wicher, DI Siegfried Frank, Arch. DI Marlies Binder, Univ. Prof. DI Dr. Peter Hammerl, Mag. Dr. Andrea Worm, Arch. DI Peter Reitmayr, Bmstr. Ing. Walter Rössl

Als beratendes Mitglied wurde RA Dr. Peter Kammerlander und als beratendes Ersatzmitglied Univ. Prof. Dr. Armin Stolz bestellt.