AUSSCHREIBUNGENJAHRESFÖRDERUNG Bis 15. Oktober 2026 sind im Förderungsbereich 6 gemäß Steiermärkischem Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. Einreichungen für die Jahresförderung 2027 möglich. Betroffener Förderungsbereich:
- Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter
Nicht von der Ausschreibung umfasst sind Förderungen in den Bereichen Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur; Darstellende Kunst; Film; Literatur; Musik, Musiktheater und Klangkunst.
PROJEKTFÖRDERUNG Bis 30. Oktober 2026 sind im Förderungsbereich 6 gemäß Steiermärkischem Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. Einreichungen für Projektförderungen möglich. Betroffener Förderungsbereich:
- Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter
Nicht von der Ausschreibung umfasst sind Förderungen in den Bereichen Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur; Darstellende Kunst; Film; Literatur; Musik, Musiktheater und Klangkunst.
Wichtig: Der maximale Projektzeitraum wurde von 9 auf 12 Monate erweitert.
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