Vorschläge gesucht: Menschenrechtspreis des Landes Steiermark
In diesem Jahr wird wieder der Menschenrechtspreis des Landes Steiermark vergeben. Mit dem Preis werden Aktivitäten zur Durchsetzung, Entwicklung und Förderung der Menschenrechte sowie Leistungen auf diesem Gebiet im In- und Ausland gewürdigt. „Der Menschenrechtspreis rückt engagierte gesellschaftspolitische Initiativen und die Menschen hinter diesen Projekten ins Rampenlicht. Vorschläge können von allen eingebracht werden, auch Eigenbewerbungen sind möglich", betont Landesamtsdirektorin Brigitte Scherz-Schaar.
Der mit 7.500 Euro dotierte Preis wird auf Basis des Vorschlages einer Jury von der Steiermärkischen Landesregierung vergeben. Der fünfzehnköpfigen Jury gehören Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, aus der Politik, von Gerichtshöfen und Universitäten sowie von Amnesty International, Caritas und die Menschenrechtskoordinatorin des Landes Gabriele Hagn an.
Seit 2001 haben 39 Steirerinnen und Steirer beziehungsweise Institutionen den Preis erhalten: Im Jahr 2024 wurden Doris Reiter, Direktorin von WIST Steiermark und Obmann-Stellvertreterin des Vereins „Soziale Projekte Steiermark" und das Afro-Asiatische-Institut Graz ausgezeichnet.
Vorschläge für den Menschenrechtspreis 2026 können formlos bis 15. September 2026 an folgende Adresse gesendet werden:
Landesamtsdirektion, Stabsstelle für Präsidialangelegenheiten und Interne Revision
Hofgasse 15, 8010 Graz
Tel.: 0316-877-4485
E-Mail: lad@stmk.gv.at
Für Rückfragen steht Andrea Marko-Perschler unter 0316/877-4001 gerne zur Verfügung.
Die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist eine der Grundlagen der steirischen
Kulturstrategie 2030 . Diese verpflichtet sich den UNESCO-Definitionen sowie dem Artikel 27 der AEMR und dem Artikel 17a StGG (Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger) - „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei".






