Webinar informierte über neue Förderungsrichtlinie - mit Zusammenfassung
Am 5. März trat die neue
Kultur- und Kunstförderungsrichtlinie des Landes Steiermark in Kraft. Hintergrund dieser Maßnahme ist neben der neuen Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark zu Jahresbeginn auch das politische Bekenntnis, Planbarkeit zu gewährleisten und zugleich eine verantwortungsvolle Budgetplanung des Landes zu garantieren.
Webinar mit der IG Kultur
Gemeinsam mit der IG Kultur Steiermark hielt das Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur des Landes Steiermark am 10. März ein Online-Webinar ab. Dort wurden Details zur neuen Kultur- und Kunstförderungsrichtlinien besprochen. Von der IG Kultur liegt eine
Zusammenfassung der wichtigsten inhaltlichen Themen der Veranstaltung vor.
Eckpunkte der Förderungsrichtlinie
- Vereinfachung: Aus acht gültigen Förderungsrichtlinien wird eine Förderungsrichtlinie
- Vereinfachter Verwendungsnachweis für Projektförderungen bis Euro 8.000,00
- Klare Struktur der Einreichtermine im Jahreslauf
- Vereinfachte Abrechnung durch Reduktion der förderungsfähigen Kosten auf fünf Kostengruppen (Personalkosten; Mieten und Betriebskosten; Gagen und Honorare; Gebühren für die Anmietung von Technik, Raumausstattung, Projekt-Equipment; Druck- bzw. Herstellungskosten).
- Gliederung der Ansuchen in: Einjährige Förderungsvereinbarung (Jahresförderung) und Projektförderungen (bis € 8.000,00 und über € 8.000,00)
- Künftig sind nur noch zwei Ansuchen - im Projektförderungsbereich - pro Jahr möglich, wobei sich die Projektzeiträume nicht überschneiden dürfen






