Fragen & Antworten: Webinar informiert über neue Förderungsrichtlinie
Am 5. März trat die neue
Kultur- und Kunstförderungsrichtlinie des Landes Steiermark in Kraft. Hintergrund dieser Maßnahme ist neben der neuen Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark zu Jahresbeginn auch das politische Bekenntnis, Planbarkeit zu gewährleisten und zugleich eine verantwortungsvolle Budgetplanung des Landes zu garantieren. Eckpunkte der Förderungsrichtlinie:
- Vereinfachung: Aus acht gültigen Förderungsrichtlinien wird eine Förderungsrichtlinie
- Vereinfachter Verwendungsnachweis für Projektförderungen bis Euro 8.000,00
- Klare Struktur der Einreichtermine im Jahreslauf
- Vereinfachte Abrechnung durch Reduktion der förderungsfähigen Kosten auf fünf Kostengruppen (Personalkosten; Mieten und Betriebskosten; Gagen und Honorare; Gebühren für die Anmietung von Technik, Raumausstattung, Projekt-Equipment; Druck- bzw. Herstellungskosten).
- Gliederung der Ansuchen in: Einjährige Förderungsvereinbarung (Jahresförderung) und Projektförderungen (bis € 8.000,00 und über € 8.000,00)
- Künftig sind nur noch zwei Ansuchen - im Projektförderungsbereich - pro Jahr möglich, wobei sich die Projektzeiträume nicht überschneiden dürfen
Webinar mit der IG Kultur
Gemeinsam mit der IG Kultur Steiermark hält das Referat Kunst, kulturelles Erbe und Volkskultur des Landes Steiermark am Dienstag, 10. März zwischen 13 und 15 Uhr ein Online-Webinar ab. Dort werden Details zur neuen Kultur- und Kunstförderungsrichtlinien besprochen. Anmeldungen per E-Mail an office.igkultur@mur.at.






