Kultur- und Kunstförderungen
Basis für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Kunst und Kultur sind das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 sowie für einzelne Förderungsarten spezifische Vorgaben bzw. Richtlinien.
Was wird gefördert?
Gemäß Kultur- und Kunstförderungsgesetz werden geistige und schöpferische, produzierende und reproduzierende kulturelle Tätigkeiten und Leistungen sowie die Auseinandersetzung mit ihnen gefördert.
Weitere Förderungszwecke sind den einzelnen Förderungsrichtlinien zu entnehmen.
Die Förderung dient der Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung unterschiedlichster kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dabei ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben Voraussetzung. Dieser Bezug kann thematisch, personell oder institutionell hergestellt werden. Das heißt, die Steiermark kann als Produktionsort vorgesehen oder das Projekt für die Kunst- und Kulturszene der Steiermark von besonderer Bedeutung sein.
Die Förderungsbereiche sind gesetzlich festgelegt:
- Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur
- Darstellende Kunst
- Film
- Literatur
- Musik, Musiktheater und Klangkunst
- Allgemeine Volkskultur
- Museen
- Denkmalpflege und Kulturgüter
Förderungen können von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden.
In allen Förderungsbereichen setzt das Land seinen Schwerpunkt auf die nachhaltige Weiterentwicklung von Gegenwartskunst und Gegenwartskultur im regionalen, nationalen und internationalen Kontext. Dazu gehören auch digitale Kunstformen, spartenübergreifende, künstlerisch-forschende, theoretische sowie Kunst und Kultur vermittelnde Ideen und Konzepte. Spezifische Kriterien finden sich unter den jeweiligen Sparten.
Was ist der Unterschied zwischen Jahres- und Projektförderung?
Jahresförderung (= Basisförderung)
Die Basisförderung wird für kulturelle Strukturmaßnahmen vergeben, die der Erhaltung und dem Aufbau dienen, sowie für längerfristige Konzepte. Es handelt sich dabei insbesondere um eine Förderung zur Sicherung des Fortbestands einer künstlerischen bzw. kulturellen Einrichtung.
Merkmale:
- Die Sicherung und der Erhalt einer bestimmten künstlerischen bzw. kulturellen Tätigkeit und der jeweiligen Einrichtung stehen im Fokus.
- Wird für Vorhaben gewährt, die über den Förderungszeitraum hinaus noch Bestand haben.
- Kosten für den laufenden Betrieb (z. B. Personal-, Büro- und Betriebskosten) sowie in bestimmten Fällen für infrastrukturelle Investitionen und interne Fortbildungen sind vorhanden.
- Festangestelltes Personal bzw. dauerhaft beauftragte Personen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Durchführung des künstlerischen bzw. kulturellen Programms sind vorhanden.
- Beispiele sind Ausstellungs-, Produktions- und Kunsthäuser, Theater, Spielstätten, Verlage, Kunst- und Kulturveranstalter etc., die ganzjährige Programme und einen durchgängigen Betrieb gewährleisten.
Projektförderung (= Einzelförderung)
Die Projektförderung, auch Einzelförderung genannt, wird für einzelne, zeitlich begrenzte Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur gewährt.
Merkmale eines Projekts:
- Einzelne, zeitlich begrenztes Vorhaben mit einem definierten Start- und Endzeitpunkt (z.B. eine oder wenige Veranstaltungen).
- Hat ein spezifisches, zu erreichendes Ziel, das nach Abschluss endet und keinen weiteren Bestand hat.
- Unterliegt begrenzten Ressourcen (finanziell, personell, zeitlich).
- Besteht mehrheitlich aus für das Vorhaben beauftragten Personen bzw. wird das Vorhaben von den Antragstellern und Protagonisten in Eigenregie mit Eigenleistung durchgeführt.
Anträge um Jahresförderungen müssen die Kriterien einer Basisförderung erfüllen.
Projektförderungen werden zu gegebenem Zeitpunkt unter Einreichtermine veröffentlicht.