Steirische Gastspiel- und Tourneeförderung
Die Steirische Gastspiel- und Tourneeförderung dient der Unterstützung von Theater- und Tanzschaffenden bei der Durchführung von Gastspielen bereits bestehender Produktionen innerhalb der Steiermark, Österreichs und international. Damit leistet sie einen Beitrag zur Verbreitung steirischer Produktionen, zur Erschließung eines breiteren Publikums jenseits des Produktions- und Erstaufführungsortes, fördert den Austausch und die Vernetzung zwischen Theater und Tanzschaffenden, Festivals und Produktionshäusern.
Die neue Gastspiel- und Tourneeförderung ersetzt die bisherige Gastspielförderung, die seit 2002 vom Verein TAG theateragenda verwaltet wurde. Hierfür wurden von der Steiermärkischen Landesregierung am 13.12.2018 eigene Richtlinien beschlossen. Das darin enthaltene
Förderungsmodell sieht bedarfsorientierte Pauschalbeträge vor, die sich nach der Besetzungsgröße der jeweiligen Produktion, der Anzahl der geplanten Vorstellungen und den vorgesehenen Aufführungsorten richten.
Antragstellung und Ablauf
Antragsberichtigt sind ausschließlich professionelle Produktionen aus der Steiermark. Voraussetzung ist, dass die Produktion bereits durch die öffentliche Hand oder vergleichbare Förderungsgeber (z. B. gemeinnützige Stiftungen) gefördert wurde und einschließlich der Premiere ausfinanziert ist. Die im Rahmen des Gastspiels oder der Tournee geplanten Vorstellungen müssen an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Produktions-, Ur-, oder Erstaufführungsort stattfinden. Zwischen Veranstalter und eingeladener Produktion dürfen keine maßgeblichen personellen oder institutionellen Überschneidungen bestehen.
Für jede Produktion kann nur ein Ansuchen pro Kalenderjahr gestellt werden. Alle geplanten Vorstellungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres, berechnet ab dem ersten Vorstellungstermin, stattfinden. Es ist aber möglich, dass eine Theatergruppe bzw. Tanzcompagnie für unterschiedliche Produktionen mehrere Ansuchen stellt.
Eine Antragstellung ist ab 01.01.2019 über unser Online-Formular möglich. Beachten Sie hierfür bitte folgende Hinweise:
- Wählen sie nach Aufruf des Online-Formulars den Förderungsbereich "Darstellende Kunst" aus. Füllen Sie das Formular wie gewohnt aus.
- Unter Schritt 2 "Daten", Seite 2/5 im Unterpunkt "Gastspielförderung" wählen Sie "Ja".
- Auf Seite 4/5 werden Sie gebeten, den zutreffenden Förderungssatz auszuwählen:
"Innerhalb der Steiermark" oder "national bzw. international".
Sollten die geplanten Gastspiele sowohl innerhalb der Steiermark, als auch in anderen Bundesländern und/oder im Ausland stattfinden, wählen sie bitte denjenigen Förderungssatz, der für die Mehrheit der Vorstellungen zutrifft. Ist deren Anzahl gleich groß, wird der Förderungssatz für Gastspiele und Tourneen innerhalb der Steiermark herangezogen. - Geben Sie die Anzahl der Schauspieler und die Anzahl der geplanten Vorstellungen an.
- Auf der nächsten Formularseite 5/5 ist dann bereits unter "Förderungswunsch an das Land Steiermark - Abteilung 9" der mögliche Förderungsbetrag eingetragen. Füllen Sie den restlichen Kosten- und Finanzierungsplan wie gewohnt aus. Der Förderungsbeitrag wird automatisch eingerechnet und muss nicht zusätzlich eingetragen werden.
- Unter Schritt 3 "Beilagen" erscheint ein zusätzlicher Unterpunkt "Tourneeplan und Einladungsschreiben". Hier müssen die verbindlichen Einladungsschreiben ("Letter of Intent") der gastgebenden Veranstalter und eine Übersicht über die geplanten Gastspiele der jeweiligen Produktion als *.pdf-Datei hochgeladen werden.
- Unter Schritt 4 "Zustimmung" bestätigen Sie bitte sämtliche Zustimmungserklärungen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Zustimmungserklärungen für die Steirische Gastspiel- und Tourneeförderung an denjenigen der Förderungsverträge der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport orientieren. Dies ist notwendig, da im Rahmen der Gastspiel- und Tourneeförderung kein gesonderter Förderungsvertrag ausgestellt wird. Der Förderungsvertrag kommt mit dem Vorliegen des vollständigen Antrags und dem Zusageschreiben durch die Abteilung zustande. Der Förderungsbeitrag wird dann schnellstmöglich auf das angegebene Konto überwiesen.
Ansuchen für die Steirische Gastspiel- und Tourneeförderung können laufend gestellt werden. In jedem Fall muss das Ansuchen rechtzeitig vor Beginn der Tournee (= Datum der ersten Vorstellung) bei uns einlangen. Hierbei muss die gesetzliche Bearbeitungsfrist von 14 Wochen angemessen berücksichtigt werden.
Bei Fragen erhalten Sie Auskünfte bei:
Dr. Gero Tögl Tel. +43 316 877 4289