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Buchmann startet Neuausschreibung für das Künstlerhaus

Graz, 14. Juli 2016 - Im Auftrag von Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann startet das Kulturressort des Landes die Suche nach einem Betreiber für das Künstlerhaus Graz ab dem 1. Jänner 2018. „Das Künstlerhaus hat sich seit seiner Wiedereröffnung zu einer starken Marke entwickelt, die als Hotspot für zeitgenössische Kunst im In- und Ausland sichtbar ist. Wir suchen mit der Neuausschreibung einen Betreiber, der diesen erfolgreichen Weg fortsetzt und neben der konsequenten Internationalisierung auch weiterhin auf die Förderung junger steirischer Künstlerinnen und Künstler setzt", so Landesrat Buchmann.

Die Ausschreibung beinhaltet den künstlerischen sowie organisatorisch-technischen Betrieb des Künstlerhauses Graz ab dem 1. Jänner 2018 für die Dauer von drei Jahren mit der Option auf Verlängerung um zwei weitere Jahre. Bewerbungen müssen bis 2. September 2016 um 12.30 Uhr bei der Kulturabteilung des Landes einlangen. Das Kulturkuratorium wird die Bewerbungen nach den festgelegten Zuschlagskriterien „Fachliche Qualität", „Preis" sowie „Aufbau und Struktur" des Konzeptes bewerten und einen Vorschlag für die Vergabe machen. Der Zuschlag wird von der Landesregierung beschlossen und soll noch heuer erteilt werden. „Wir wollen möglichst rasch Klarheit über die Zukunft des Künstlerhauses schaffen, um Kontinuität für den Betrieb sicherzustellen", so Buchmann.

Auf Antrag von Buchmann hat die Landesregierung bereits die Finanzierung des Landesanteils für die Jahre 2018, 2019 und 2020 in Höhe von insgesamt 894.000 Euro beschlossen.

 


Infos zum Künstlerhaus:
Das Künstlerhaus Graz wurde 1952 durch das Stadtbauamt in prominenter Lage errichtet und als Haus den Künstlerinnen und Künstlern übergeben. 2003 erfolgte die Eingliederung des Künstlerhauses ins damalige Landesmuseum Joanneum, ab 2010 war es aufgrund von dringend notwendigen Renovierungsarbeiten geschlossen. Das Kulturressort des Landes investierte insgesamt 2,1 Millionen Euro in die Renovierung. Am 6. März 2013 wurde das Künstlerhaus wiedereröffnet.

Im Frühling 2011 initiierte das Kulturressort des Landes einen Prozess, der unter Einbeziehung heimischer Künstlerinnen und Künstler die Basis für den kulturpolitischen Auftrag und in der Folge die Ausschreibung für den künstlerischen und organisatorischen-technischen Betrieb des Hauses war. Im Frühjahr 2012 erfolgte die Ausschreibung. Auf Grund der Empfehlung des damaligen Förderbeirates (heute Kulturkuratorium) wurde der „Kunstverein Medienturm - Verein zur Förderung medialer Aspekte in der Gegenwartskunst" mit dem Betrieb des Künstlerhauses für drei Jahre (2013-2015) betraut. Auf Grund der positiven Evaluierung des Kulturkuratoriums wurde der Vertrag mit Beschluss der Landesregierung vom 11. Dezember 2014 um zwei Jahre verlängert.

 

 

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