Förderung von Lesungen
Auch im Jahr 2022 fördert die Kulturabteilung des Landes Steiermark Lesungen zeitgenössischer Autor*innen im Förderungsbereich Literatur. Damit sollen der Neustart des Veranstaltungsbetriebs nach den Einschränkungen der Corona-Jahre und ein breites öffentliches Veranstaltungsprogramm unterstützt werden.
Hierfür wurde auf Basis der Steierischen Gastspiel- und Tourneeförderung eine eigene Richtlinie beschlossen. Das hierfür gültige
Berechnungsmodell orientiert sich dabei an den Förderungssätzen der Gastspielförderung.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Autor*innen aus der Steiermark. Voraussetzung ist, dass die Produktion (Publikation, Lesung, Lesereise) bereits durch die öffentliche Hand oder vergleichbare Förderungsgeber (z. B. gemeinnützige Stiftungen) gefördert wurde.
Alle geplanten Lesungen müssen innerhalb der Laufzeit des Förderungsprogramms vom 01.01. bis 31.12.2022 stattfinden. Für jede Produktion kann nur ein Ansuchen gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung
- Ansuchen für eine Förderung von Lesungen können ab sofort wieder über das
Formular Tourneen, Wiederaufnahmen, Lesungen gestellt werden.
- Wählen Sie den Förderungsbereich "Literatur".
- Eine Antragstellung ist auch rückwirkend für Vorstellungen ab dem 01.01.2022 möglich.