Ausschreibung MAECENAS Steiermark 2015

MAECENAS STEIERMARK - AUSSCHREIBUNG 2015

DER MAECENAS STEIERMARK
Das Land Steiermark vergibt über die Kultur Service Gesellschaft mbH des Landes Steiermark (KSG) in Kooperation mit den Initiativen Wirtschaft für Kunst (IWK) 2015 den 3. Kultursponsoringpreis „MAECENAS Steiermark". Steirische Wirtschaftsunternehmen und Unternehmer werden für die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten ausgezeichnet, die ohne diese Unterstützung nicht hätten verwirklicht werden können.

: DIE ZIELSETZUNG
Der Preis verfolgt das Ziel, mittels einer besonderen Unternehmens-Auszeichnung die Öffentlichkeit auf erfolgreiche Umsetzungen von Kunstsponsoring-Projekten in der Steiermark aufmerksam zu machen und das Medieninteresse für das Thema „Wirtschaft und Kunst" zu vertiefen. Durch den Preis sollen herausragende Kultursponsoring-Projekte steirischer Wirtschaftstreibender und kreative Zugänge zu diesem Thema einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Beim Sonderpreis „Kunst & Kultur" können erstmalig auch Einzelpersonen oder Kunst- und Kulturinstitutionen aus der Steiermark, Vereine, Stiftungen oder Museen und deren Vertreter für ihr herausragendes Engagement im Bereich des Kultursponsorings ausgezeichnet werden.

Der ORF Steiermark und die Kleine Zeitung sind Medienpartner. Unterstützt wird der Preis von der Industriellenvereinigung Steiermark und der Wirtschaftskammer Steiermark.

: DIE PRÄMIERUNGSKRITERIEN & PREISE
Es werden pro Kategorie ein Hauptpreis und zwei Anerkennungspreise vergeben. Die vergebenen Preise des „MAECENAS Steiermark 2015" haben rein ideellen Charakter und sind mit keiner finanziellen Dotation verbunden. Die Prämierung erfolgt nach den Kriterien der Kreativität, Qualität und der Publikumswirksamkeit, unabhängig von Betriebsgröße und finanziellem Aufwand.

: DIE EINREICHUNTERLAGEN
Die „MAECENAS Steiermark" - Einreichunterlagen sind auf den Internetseiten der KSG -  www.kulturservice.steiermark.at und der IWK -  www.iwk.at und  www.maecenas.at abrufbar.

: DIE PREISVERLEIHUNG
Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Gala-Abends am Mittwoch, dem 16. September 2015 in der Helmut-List-Halle statt.

: DIE KATEGORIEN
Der „MAECENAS Steiermark" wird 2015 in den folgenden Kategorien vergeben:

* Bestes Kultursponsoring - "Klein- und Mittelbetriebe"
In dieser Kategorie werden Kultursponsoring-Projekte von steirischen Klein- und Mittelbetrieben ausgezeichnet. Diese können erstmalig, aber auch als Bestandteil einer Gesamtkonzeption bereits langfristig vom Unternehmen umgesetzt worden sein. Eingereicht werden können: Sachsponsoring-Projekte, finanzielle Hilfestellungen, die Vergabe von Auftragswerken, die Förderung von Kulturinstitutionen, einzelner Künstlerinnen und Künstler und Projekte, die die Erhaltung und Weiterentwicklung von Kulturgut sowie die Belebung von Ortszentren und die Stadtentwicklung betreffen. Der Preis wird für das beste Einzelprojekt vergeben.

* Bestes Kunstsponsoring „Großunternehmen"
Diese Kategorie ist vor allem für jene größeren steirischen Unternehmen gedacht, die bereits Erfahrung mit Kultursponsoring gemacht haben. Die Projekte können erstmalig, aber auch als Bestandteil einer Gesamtkonzeption bereits langfristig vom Unternehmen umgesetzt worden sein. Eingereicht werden können: Sachsponsoring-Projekte, finanzielle Hilfestellungen, die Vergabe von Auftragswerken, die Förderung von Kulturinstitutionen, einzelner Künstlerinnen und Künstler und Projekte, die die Erhaltung und Weiterentwicklung von Kulturgut sowie die Belebung von Ortszentren und die Stadtentwicklung betreffen. Der Preis wird für das beste Einzelprojekt vergeben.

 Einreichungsunterlage Maecenas Steiermark 2015 Unternehmen >>

* Sonderpreis: „Kunst & Kultur" für steirische Kulturanbieter
für erfolgreiche Engagements in Kooperation mit der Wirtschaft
Immer mehr Kulturanbieter, Künstlerinnen und Künstler und Kulturorganisationen arbeiten professionell und innovativ mit der Wirtschaft zusammen. Diesem Trend möchte der Kunst- und Kultursponsoring-Sonderpreis Rechnung tragen und das erfolgreiche Engagement steirischer Kulturanbieter in Kooperation mit der Wirtschaft auszeichnen. Es können sich somit für diesen Sonderpreis öffentliche und private Kulturanbieter aus der Steiermark, Einzelpersonen, Stiftungen, Vereine, wie auch Fördervereine und Freundeskreise von Theatern, Orchestern, Opernhäuser, Festivals, Museen etc., bewerben. Es werden Aktivitäten ausgezeichnet, die mit Partnern aus der Wirtschaft erstmalig oder auch mehrjährig erfolgreich umgesetzt worden sind. Hierzu gehören sowohl die Formen des Sachsponsorings und Sponsoring in Form finanzieller Hilfestellungen und Kunstauftragswerke als auch die Förderung von Kunstinstitutionen, einzelner Künstlerinnen und Künstler und Projekte, die die Erhaltung und Weiterentwicklung von Kulturgut sowie die Belebung der Ortszentren und Stadtentwicklung betreffen.

 Einreichungsunterlage Maecenas Steiermark 2015 Kulturanbieter >>

: DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind Wirtschaftsunternehmen, die ihren Firmensitz oder ihre Niederlassung in der Steiermark haben. Beim Kultursponsoring-Sonderpreis „Kunst & Kultur" können sich auch öffentliche und private Kulturanbieter aus der Steiermark, Einzelpersonen, Stiftungen, Vereine, wie Fördervereine und Freundeskreise von Theatern, Orchestern, Opernhäuser, Festivals, Museen etc., für ihr Engagement in Kooperation mit der Wirtschaft bewerben.
Auch Werbe- oder Sponsoringagenturen können für Auftraggeber - nach deren Zustimmung - Einreichungen vornehmen.

Einreichbedingungen:
Bei der Einreichung sind folgende Punkte zu beachten:

Punkt 1: Die zur Bewertung eingereichten Kultursponsoring-Konzepte und Projekte können sich in den Kategorien „Klein- und Mittelbetriebe", „Großunternehmen" sowohl auf steirische, österreichische als auch auf internationale Kunst- und Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstler beziehen. Es können daher sowohl Kultursponsoring-Leistungen, die im Bundesland Steiermark, im Inland oder solche, die im Ausland zum Einsatz kamen, eingereicht werden. Auch grenzüberschreitende Projekte entsprechen den Ausschreibungsbedingungen.
Beim Kultursponsoring-Sonderpreis „Kunst & Kultur" werden Kultursponsoring-Konzepte und Projekte steirischer Kulturanbieter bewertet.

Punkt 2: Die eingereichten Kultursponsoring-Leistungen (Produkte, Kampagnen etc.) müssen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Datum des Einsendeschlusses im In- oder Ausland präsentiert bzw. durchgeführt worden sein. Es werden nur Konzepte und Projekte bewertet, die auch realisiert wurden.

Punkt 3: Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer kann mehrere Projekte gleichzeitig einreichen.

Punkt 4: Ein und dieselbe Kultursponsoring-Leistung kann von einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin jedoch nur in einer Kategorie eingereicht werden. Die Einreichung einer Kunst- und Kultursponsoring-Leistung unterschiedlicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auch in einer und in verschiedenen Kategorien möglich.

Punkt 5: Der Bewerbung sind alle Unterlagen beizufügen, die der Jury bei ihrer Beurteilung dienlich sein können. Erforderlich ist das Sponsoring-Konzept in einer detaillierten Beschreibung des Projektes, des Zieles und der Umsetzung sowie eventuell vorhandene Unterlagen zur Erfolgskontrolle. Die eingesandten Unterlagen dienen der Jury als Entscheidungsgrundlage für die Preisvergabe und unterliegen keiner kommerziellen Weiterverwendung seitens der Veranstalter.

Punkt 6: Einreichungen, die den Bestimmungen nicht entsprechen, können ohne Angabe von Gründen unter Ausschluss des Rechtsweges zurückgewiesen werden.

Punkt 7: Der Teilnehmer / Die Teilnehmerin räumt mit Einsendung der Bewerbung den Veranstaltern das Recht ein, die Bewerbung zu dokumentieren und dem ORF das Recht ein, die von ihm eingereichten Projekte bzw. damit verbundene Werke im Rahmen der Berichterstattung über die Verleihung des Kultursponsoringpreises „MAECENAS Steiermark" sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkt und beliebig oft zu erwähnen, zu senden und öffentlich wiederzugeben.

Punkt 8: Die Einreichungen nehmen mit Einverständnis des Einreichers kostenlos beim Österreichischen Kunstsponsoring-Preis „MAECENAS" teil.

Punkt 9: Die Anmeldung erfolgt mittels der dafür vorgesehenen Formulare. Für das rechtzeitige Einlangen der Einreichungen haftet die Teilnehmerin / der Teilnehmer.

: DIE JURY
Über die eingereichten Bewerbungen und die Einhaltung der Teilnahmebedingungen entscheidet eine von den Initiatoren nach sachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte, fachlich ausgewogene Jury in geheimer Wahl. Die Jury besteht aus angesehenen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Medien, Kunst und Kultur. Die Jury ist bei gleichzeitiger Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Jurymitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse nach dem System, dass die Mehrzahl der besseren Plätze entscheidet. Im Fall der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unwiderruflich. Gegen Entscheidungen der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

: DIE ANMELDUNG
Anmeldungen für den „MAECENAS Steiermark 2015" werden bis zum 12. Juni 2015 entgegengenommen.

Einreichadresse:
Alle Schreiben sind bis dahin an folgende Adresse zu richten: Kultur Service Gesellschaft mbH des Landes Steiermark, Glacisstraße 69, 8010 Graz,
E-Mail: nicole.meisterl@kulturservice.steiermark.at

Rückfragen:
Mag. Brigitte Kössner-Skoff, Initiativen Wirtschaft für Kunst, Tel: 01/512 78 00, E-Mail: brigitte.koessner-skoff@iwk.at oder Frau Nicole Meisterl, Kultur Service Gesellschaft mbH des Landes Steiermark, Tel: 0316/877-2433, E-Mail: nicole.meisterl@kulturservice.steiermark.at.

 Ausschreibungstext als PDF >>