Kunst - und Kulturförderungen Steiermark
Grundlage bildet das Steiermärkische Kulturförderungsgesetz.
Eine Förderung soll die Initiative und wirtschaftlich zumutbare Eigenleistung der Kulturträger anregen und berücksichtigen. Sie kann natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit im Interesse des Kulturlebens liegt, für ein bestimmtes Vorhaben oder für ihre allgemeine kulturelle Tätigkeit gewährt werden. Die Förderung kann auch neben einer Förderung durch andere Rechtsträger erfolgen, doch ist eine Abstimmung mehrerer Förderungen anzustreben.
Die Förderung soll die von ihr unterstützten kulturellen Leistungen und Einrichtungen der Bevölkerung allgemein zugänglich machen und Verständnis für sie wecken.
Auskünfte erhalten Sie bei Frau Dr. Christina Schubert, Tel. (0316) 877-4318
Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 >>>
EINREICHFRISTEN FÜR KULTURFÖRDERUNGEN:
15. Jänner 2013
15. März 2013
15. Mai 2013
15. September 2013
15. November 2013
Das Vorhaben muss einen Bezug zur Steiermark haben. Ein Ansuchen um Förderung muss vor Projektbeginn eingebracht werden. Anträge können jederzeit eingebracht werden. Bitte verwenden Sie unser Antragsformular, das Sie weiter unten downloaden können.
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Antragsformular Druckversion zum ausfüllen
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Projektbeschreibung
Kostenaufstellung
Finanzierungsplan
Belegverzeichnis
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Einnahmen-Ausgaben
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Merkblatt
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