EU-Programm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit 2007 - 2013"
Aktion 8.2 "Förderung von Leitprojekten und Modellregionen im Kulturbereich"
Förderungsziel
Im Rahmen der Aktion 8.2 "Förderung von Leitprojekten und Modellregionen im Kulturbereich" des EU-Programms "Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007-2013" werden neue Projekte mit stark innovativem Charakter bzw. Modellprojekte gefördert. Als Ziele sollen die ganzheitliche Stärkung von Regionen und die Umsetzung von regionalen Modellvorhaben im Kulturbereich erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Förderung von kulturellen Initiativen und Projekten mit stark innovativem Charakter als auch die Schaffung und Verbesserung der kulturellen Infrastruktur unterstützt werden. Darüber hinaus sollen kulturelle Großprojekte mit Aussicht auf eine nachhaltig positive Beeinflussung von Regionen unterstützt bzw. forciert werden.
Förderungsgegenstand
- Infrastrukturmaßnahmen im Kulturbereich, Infrastruktur für Kulturträger und Ausstellungen
- Errichtung von Bauten für kulturelle Zwecke, Erhaltung und Verbesserung der für die Umsetzung von kulturellen Initiativen und Projekten erforderlichen Infrastruktur
- Regionale Kultur- und Ausstellungsprojekte
- Förderung von thematischen Modell-/Leitprojekten
- Förderung von regionsübergreifenden Kultur-Projekten, Förderung von kulturellen Projekten mit überregionaler Bedeutung
Gefördert werden:
"Investitions- und Sachkosten" im Rahmen von infrastrukturellen Maßnahmen wie z.B. Bau von Kulturzentren, Aus- und Umbauten vorhandener Kultureinrichtungen, technische Ausstattung von Kultureinrichtungen, Innenraumgestaltung.
Nicht gefördert werden:
Kulturelle Veranstaltungen wie z.B. Theateraufführungen, Konzerte, Vernissagen, Lesungen bzw. sämtliche Veranstaltungen, bei denen Honorare und sonstige Kosten für Künstler anfallen.
Förderungsempfänger
- Förderungsempfänger können nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisationen sein (Kriterium Gemeinnützigkeit).
- Juristische Personen (z.B. Vereinigungen, Vereine, Verbände, durch Vertrag gebundene ARGEs, Regionalmanagementstellen, Gemeindeverbände, Kooperationen von Betrieben und Gemeinden) sowie Interessensgemeinschaften.
Rechtliche Grundlagen
- "Allgemeine Verordnung": Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds
- "EFRE-Verordnung": Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
- "Durchführungsverordnung": Verordnung (EG) 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
- Allgemeine Verpflichtungen der Empfänger von Strukturfondsmitteln in Österreich
- Subsidiäre nationale Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben
- "Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005"
- Richtlinie zur "Förderung von Leitprojekten und Modellregionen im Kulturbereich"
Verfahren
Antragstellung
Ansuchen sind an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 - Kultur unter Beibringung vollständiger Projektunterlagen sowie unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars zu richten:
Antragsformular "Aktion 8.2, Regionale Wettbewerbsfähigkeit 2007-2013" mit detaillierten Unterlagen zu
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- Nachweise der fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Befähigung
- Umweltmonitoring
Formular "SUP-Umweltmonitoring"
<Download>
Leitfaden "SUP-Umweltmonitoring"
<Download>
Förderungsvertrag
Nach Prüfung des Projektvorhabens von der Förderstelle und nach positiver Begutachtung durch den Kulturförderungsbeirat sowie anschließender Genehmigung der Förderung durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung wird zwischen dem Land Steiermark und dem Förderungsempfänger ein Förderungsvertrag abgeschlossen.
Projektabrechnung
Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel ist im Rahmen der Projektabrechnung nachzuweisen, wobei das gesamte Projekt nach den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union anhand von Originalbelegen abzurechnen ist und nur Kosten innerhalb des im Fördervertrag festgelegten Projektzeitraumes anerkannt werden.
Formular "Deckblatt für die Abrechnung EU-kofinanzierter Projekte":
<Download>
Formular "Belegverzeichnis":
<Download>
Auszahlung
Die Auszahlung der Landesmittel- und EFRE-Mittel erfolgt nach Vorlage des Endberichtes und ordnungsgemäßer Endabrechnung des gesamten Projektes ex post.
Links
Zukunft Innovation "Regionale Wettbewerbsfähigkeit 2007 bis 2013":
www.innovation-steiermark.at





