Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus/COVID-19-Krise hat die Steiermärkische Landesregierung einen Erlass beschlossen, der für alle Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer in den verschiedensten Bereichen und Sparten gilt.
Im Zuständigkeitsbereich von Landesrat Christopher Drexler, der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, betrifft das die Volkskulturförderungen, die Kultur- und Kunstförderungen, die Förderungen im Bereich Europa und Internationales sowie die Sportförderungen.
Im Erlass sind auf die Krise zugeschnittene temporäre Regelungen festgehalten, die die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer entlasten sollen.
Für den Bereich Kunst und Kultur bedeutet das Folgendes:
Fall 1: Ausbezahlte Förderungen
Bedingt durch die Maßnahmen der Bundesregierung mussten zahlreiche Kunst- und Kulturveranstaltungen abgesagt werden. Doch jedes Projekt fordert eine organisatorische, inhaltliche und künstlerische Vorbereitung, die auch ihren Preis hat. Zudem kommen aktuell noch die unterschiedlichsten Abwicklungskosten in Form von Stornogebühren dazu. Das Land Steiermark hat nun beschlossen, die bereits ausbezahlten als auch die gewährten vertraglich abgeschlossenen Förderungen nicht zurück zu fordern, wenn die entstandenen Vorbereitungs- und Stornokosten entsprechend belegt und nachgewiesen werden können.
Was vom Land Steiermark nicht abgedeckt werden kann, sind durch diese Veranstaltungsabsagen bedingte entgangene Einnahmen.
Fall 2: Verschiebung des Projektes - Verlängerung des Projektzeitraumes
„Kunst und Kultur soll in ganzer Vielfalt wieder stattfinden!" Unter diesem Credo werden geförderte Kunst- und Kulturprojekte, deren Umsetzung ob der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch fraglich ist, verlängert. Das bedeutet, dass der Projektzeitraum automatisch um eineinhalb Jahre verlängert wird. Damit wird den Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben, ihre Projekte auch zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer bekommen eine entsprechende Vertragsergänzung von der Abteilung 9 zugesandt. Das betrifft über 200 Einzel- und Jahresprojekte der steirischen Kunst- und Kulturschaffenden. Die Förderungshöhe bleibt aber in jedem Fall gleich.
Über Maßnahmen in Bezug auf die mehrjährigen Förderungsvereinbarungen wird Anfang kommender Woche informiert werden.
Fall 3: Härtefonds für Freischaffende, EPU (Einzelpersonenunternehmen) und KMU (Klein- und Mittelunternehmen)
Das Wirtschaftsministerium arbeitet gerade an einem Härtefonds, der speziell freischaffende Kunst- und Kulturschaffende als auch Kleinunternehmen unterstützen soll. Nähere Infos dazu werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. Nähere Infos >>
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