Ausschreibung (Call) Mittelfristige Fördervereinbarungen
für steirische Kultureinrichtungen und Kulturprojekte für den Zeitraum 2013 bis 2015
Die freie Kulturszene und die regionalen Kulturinitiativen prägen das kulturelle Profil der Steiermark entscheidend mit und gelten als wesentliches Element betreffend Vielfalt und Innovation im kulturellen Geschehen des Landes.
Auf Initiative von Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann hat die Landesregierung einstimmig beschlossen, dass es auch in Zukunft mehrjährige Förderverträge für die freie Kulturszene in der Steiermark geben soll. Der Kulturförderungsbeirat hat den Vorschlag gemacht, künftig für die mehrjährigen Förderverträge keine bürokratische Evaluierung jedoch einen offenen künstlerfreundlichen Call nach klaren Kriterien durchzuführen. Kontinuität ist wichtig, es muss aber auch Neues möglich sein. In Zukunft soll ein mehrjähriger Fördervertrag nicht nur die Basisfinanzierung ermöglichen, sondern auch Projektkosten abdecken. Im Kulturbudget soll so mehr Raum für junge, neue Projekte und auch Experimentelles entstehen.
Die Kulturförderung des Landes versteht sich als verlässlicher Partner der steirischen Kulturschaffenden. Diese Partnerschaft beruht auf Vereinbarungen, die einerseits von den Projektträgern eine korrekte Abwicklung ihrer kulturellen Aktivitäten verlangt, andererseits vom Land Steiermark transparente Entscheidungsgrundlagen und Verlässlichkeit vorsieht.
Unter diesen Voraussetzungen schreibt das Land Steiermark über die Abteilung 9 - Kultur die Vergabe von mittelfristigen Fördervereinbarungen für die Jahre 2013 bis 2015 aus.
• Förderwürdigkeit nach dem „Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005"
• Nachgewiesene kontinuierliche Tätigkeit während mindestens der letzten drei Jahre
• Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung (von bereits gewährten Förder-mitteln) bis zum
Stichtag der Abrechnung
• Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzung zur Reali¬sation des Projektes
• Gemeinnützigkeit
• Projekt-Inhalt und Projekt-Ziel klar definiert
• Detaillierter Kosten-/Finanzierungs-Plan (jeweils gesondert!) für die Jahre 2013, 2014 und 2015
• Künst¬lerische Qualität / kulturelle Qualität, professionelle Umsetzung
• Steiermark-Bezug: Projekt wird in der Steiermark realisiert und / oder mit / von in der Steiermark
lebenden KünstlerInnen
Anträge richten Sie mittels des vorgesehenen Antragsformulars
download
bis spätestens 10. Juni 2012
(es gilt das Datum des Poststempels) an das
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 - Kultur, Referat Förderung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz.
Einsendungen nach diesem Termin oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.



